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A-2141/1 - Humanitäres Völkerrecht in bewaffneten Konflikten

Zentrale Dienstvorschrift

Humanitäres Völkerrecht in bewaffneten Konflikten

Allgemeines

1. Diese Zentrale Dienstvorschrift dient Soldatinnen und Soldaten und zivilen Mitarbeiterinnen un...

1.1.2 Zweck des Humanitären Völkerrechts

103. Der Zweck des Humanitären Völkerrechts besteht in der Begrenzung des Leidens, das durch Krie...

1.1.3 Verhältnis zwischen Humanitärem Völkerrecht und internationalem Menschenrechtsschutz in bewaffneten Konflikten

105. Die Frage des Verhältnisses zwischen dem Humanitären Völkerrecht und dem internationalen Men...

1 Geschichtliche Entwicklung und Rechtsgrundlagen

1.1 Einführung 1.1.1 Allgemeines101. Die Vereinten Nationen (VN) wurden gegründet, um – mit den W...

1.2 Geschichtliche Entwicklung

106. Die Entwicklung des Humanitären Völkerrechts wurde in den verschiedenen Epochen durch reli...

1.3 Rechtsgrundlagen

132. Die Haager Abkommen von 1907, die insbesondere Bestimmungen zur Zulässigkeit von Mitteln und...

6.3 Sanitätspersonal

624. Das zivile und militärische Sanitätspersonal steht unter besonderem Schutz. Es darf weder an...

12.2.3 Seekrieg

1214. Die inneren Gewässer, die Archipelgewässer sowie die Küstenmeere eines neutralenStaates sin...

12.2.4 Luftkrieg

1246. Der Luftraum eines neutralen Staates ist unverletzlich (14 40).1247. Den Konfliktparteien i...

1.4 Militärische Notwendigkeit und Humanitätsgebot

141. Nach dem Grundsatz der militärischen Notwendigkeit sind im bewaffneten Konflikt alle militär...

1.6 Aufgaben der Rechtsberaterinnen und Rechtsberater

153. Rechtsberaterinnen und Rechtsberater haben insbesondere folgende Aufgaben:• Beratung in alle...

2 Anwendungsbereich des Humanitären Völkerrechts

2.1 Bewaffnete Konflikte 201. Das Humanitäre Völkerrecht findet in bewaffneten Konflikten Anwend...

1.5 Bindung an Völkerrecht

143. Die für die Bundesrepublik Deutschland geltenden Verpflichtungen des Humanitären Völkerrecht...

2.2 Kriegshandlungen und Angriffe

214. Zum Schutz und zur Schonung von Zivilpersonen und zivilen Objekten stellt das Humanitäre Völ...

2.3 Orte und Zonen unter besonderem Schutz

216. Zwischen den Konfliktparteien vereinbarte entmilitarisierte Zonen (5 60) und neutralisierteZ...

2.4 Beendigung von Kampfhandlungen

221. Durch die Einstellung der aktiven Kampfhandlungen alleine endet der internationale bewaffnet...

2.4.2 Kapitulation

232. Eine Kapitulation ist eine einseitige Erklärung oder mehrseitige Vereinbarung der endgültige...

2.4.1 Waffenstillstand und Feuereinstellung

223. Häufig dient die Vereinbarung eines Waffenstillstandes der umfassenden Unterbrechung der Kam...

2.4.3 Konfliktende und Friedensschluss

236. Während eine Feuereinstellung, ein Waffenstillstand oder eine Kapitulation bisweilen nur zur...

3 Kombattanten und andere Personen im bewaffneten Konflikt

3.1 Allgemeines301. Das Humanitäre Völkerrecht unterscheidet im internationalen bewaffneten Konfl...

3.2 Streitkräfte, Kombattanten und Kombattantenstatus

3.2.1 Reguläre Streitkräfte307. Die Angehörigen der Streitkräfte einer am Konflikt beteiligten Pa...

3.2.4 Kommandoeinheiten

328. Die Teilnahme an Überfällen, Sabotageakten und ähnlichen Anschlägen durch Kommandoeinheiten ...

3.2.2 Andere Streitkräftemitglieder

313. Nimmt eine am Konflikt beteiligte Partei paramilitärische oder bewaffnete Vollzugsorgane in ...

3.2.3 Kombattantenprivileg und -immunität

319. Das Humanitäre Völkerrecht sieht im internationalen bewaffneten Konflikt die rechtmäßige unm...

3.2.5 Personen „hors de combat“

329. Das Recht von Kombattanten auf Vornahme von Feindseligkeiten ruht, solange ihnen das Humanit...

3.2.6 Kinder

330. Die Staaten, die wie Deutschland das Fakultativprotokoll zum VN-Übereinkommen über die Recht...

3.2.7 Streitkräfte in VN-Missionen

332. Der Kombattantenstatus von Streitkräfteangehörigen wird nicht dadurch berührt, dass sie in i...

3.3 Ziviles Gefolge, Besatzungen von Handelsschiffen und Zivilluftfahrzeugen

3.3.1 Ziviles Gefolge 333. Personen, die den Streitkräften folgen, ohne in diese eingegliedert z...

3.3.3 Besatzungsmitglieder von Handelsschiffen und Zivilluftfahrzeugen

335. Im Falle der Gefangennahme durch eine gegnerische Konfliktpartei haben die nicht in die Stre...

3.3.2 Private (Militär- und Sicherheits-)Unternehmen

334. Der Begriff der privaten Militär- und Sicherheitsfirmen ist rechtlich nicht definiert. Die B...

3.4 Sanitäts- und Seelsorgepersonal

337. Angehörige des Sanitäts- und Seelsorgepersonals sind keine Kombattanten (5 43 Abs. 2).Sie we...

3.5 An Feindseligkeiten teilnehmende Personen ohne Kombattantenstatus

3.5.1 Freischärler340. Personen ohne Kombattantenstatus, die unmittelbar an Feindseligkeiten teil...

3.5.2 Söldner

342. Ein Söldner hat weder Anspruch auf den Status des Kombattanten noch auf den eines Kriegsgefa...

3.5.3 „Unrechtmäßige“ Kombattanten

344. Gelegentlich sind die Begriffe „unrechtmäßige, illegale, ungesetzliche oder rechtswidrigeKom...

3.6 Spione

345. Spione sind Personen, die heimlich oder unter falschem Vorwand in dem vom Gegner kontrollier...

3.7 Besonderheiten im Luft- und Seekrieg

349. Im Gegensatz zu Landkriegsfahrzeugen sind für bemannte Luft- und Seekriegsfahrzeuge äußere K...

4 Kampfmittel und Kampfmethoden

4.1 Allgemeine Regeln 4.1.1 Grundlegende Bestimmungen401. Bereits der „St. Petersburger Erklärung...

4.1.2 Militärische Ziele

406. Angriffe, das heißt jede offensive oder defensive Gewaltanwendung gegen den Gegner (5 49 Abs...

4.1.5 Weitere verbotene Ziele

427. Angriffe sind grundsätzlich auch verboten auf• Sanitäts- und Seelsorgepersonal (5 12, 15),• ...

4.1.3 Schutz der Zivilbevölkerung bei Angriffen

412. Die Konfliktparteien haben weitere Vorsichtsmaßnahmen gegen die Wirkungen vonAngriffen (5 58...

4.1.4 Unverteidigte Orte und andere für Kampfhandlungen verbotene Orte

418. Kriegshandlungen der Konfliktparteien sind grundsätzlich nur im Kriegsgebiet erlaubt. Der An...

4.2 Kampfmittel

4.2.1 Allgemeines Grundprinzip 437. Es ist verboten, Waffen, Munition, Material oder sonstige Ka...

4.1.6 Schutz von Anlagen und Einrichtungen, die Kräfte gefährlicher Art enthalten

428. Anlagen und Einrichtungen, die Kräfte gefährlicher Art enthalten, und zwar Staudämme, Deiche...

4.2.2 Bestimmte konventionelle Waffen

438. Die Verwendung von Geschossen aller Art (insbesondere von Explosiv- und Brand- geschossen) u...

4.1.7 Schutz der Umwelt

434. Mittel und Methoden der Kampfführung müssen unter gebührender Berücksichtigung von Umweltbel...

4.3 ABC-Kampfmittel

a) Nuklearwaffen 462. Es bestehen bereits zahlreiche multilaterale und bilaterale Verträge, die e...

4.4.2 Cyber-Operationen

486. Bei der Durchführung von Cyber-Operationen im Zusammenhang mit einem internationalen oder ei...

4.4 Kampfmethoden

4.4.1 Kriegslisten, Perfidieverbot, sonstige Verbote478. Kriegslisten und die Anwendung der notwe...

4.4.3 Militärische Informationsaktivitäten

487. Erlaubt sind die politische und militärische Einflussnahme durch Verbreitung auch falscher N...

4.4.4 Repressalien

488. Repressalien sind in Zeiten internationaler bewaffneter Konflikte durch Streitkräfte durchge...

4.5 Parlamentäre und Schutzmächte

491. Der Einstellung der Kriegshandlungen gehen regelmäßig Verhandlungen mit dem Gegner voraus. I...

5 Schutz der Zivilbevölkerung

5.1 Allgemeines501. Die Zivilbevölkerung umfasst alle Zivilpersonen (5 50 Abs. 2). Der Begriff de...

5.2 Zivilschutz

519. Unter Zivilschutz werden für das Überleben notwendige humanitäre Aufgaben zum Schutz der Ziv...

5.3 Humanitäre Hilfe

526. Ist die Zivilbevölkerung eines der Kontrolle einer am Konflikt beteiligten Partei unterliege...

5.4.2 Rechtsstellung der Bevölkerung

538. Die Rechtsstellung der Bevölkerung darf weder durch Vereinbarungen zwischen den Behörden und...

5.4 Besetzung

5.4.1 Allgemeine Bestimmungen527. Ein Gebiet gilt als besetzt, wenn es tatsächlich in die Gewalt ...

5.4.3 Rechte und Pflichten der Besatzungsmacht

544. Die nationale Rechtsordnung des besetzten Gebietes gilt grundsätzlich weiter. Die Besatzungs...

5.5 Ausländer im Gebiet einer Konfliktpartei

579. Jede Zivilperson hat das Recht zur Ausreise, soweit nationale Interessen des Staates nicht e...

5.4.4 Inanspruchnahme ziviler Leistungen durch die Besatzungsmacht

549. Die Besatzungsmacht kann im Rahmen der bestehenden Rechtsvorschriften Steuern, Zölle und Geb...

5.4.5 Humanitäre Hilfe und Versorgung des besetzten Gebietes

564. Die Besatzungsmacht ist verpflichtet, die Zivilbevölkerung im Rahmen aller ihr zur Verfügung...

6.4 Sanitätszonen und -orte

637. Die an einem bewaffneten Konflikt teilnehmenden Parteien können Sanitätszonen und -orte vere...

5.4.6 Gerichtsbarkeit

569. Die Landesgesetze über die Ahndung strafbarer Handlungen bleiben grundsätzlich in Kraft.Das ...

5.6 Internierung

587. Die Freiheit von Zivilpersonen kann unter gewissen Voraussetzungen im Wege der Internierung ...

6.6 Einsatz der Sanität und Schutzzeichengebrauch in Konflikt- und Friedenszeiten

654. In nicht-internationalen bewaffneten Konflikten führen Sanitäts- und Seelsorgepersonalsowie ...

5.7 Menschenrechte in besetzten oder sonst kontrollierten Gebieten

595. Die Besatzungsmacht oder ein sonst wie territoriale Kontrolle ausübender Staat ist in besetz...

7.2 Schutz der Militärgeistlichen

711. Militärgeistliche sind unter allen Umständen zu schonen und zu schützen (1 24; 2 36, 37; 5 1...

6 Schutz der Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen

6.1 Allgemeines601. „Verwundete" und „Kranke" sind Angehörige von Streitkräften und Zivilpersonen...

6.2 Sanitätseinrichtungen und -transporte

613. Ortsfeste Sanitätseinrichtungen, Fahrzeuge und bewegliche Truppenteile des Sanitäts- dienste...

6.5 Wahrzeichen, Kenn- und Schutzzeichen

6.5.1 Allgemeines641. Wahrzeichen für das Sanitäts- und das Seelsorgepersonal sowie für Sanitätse...

6.5.2 Tarnen von Sanitätseinrichtungen, Sanitätseinheiten, Sanitätstransportmitteln und ihrer Schutzzeichen

651. Die Konfliktparteien treffen, soweit es die militärischen Erfordernisse gestatten, die nötig...

8.2 Beginn der Kriegsgefangenschaft

807. Der Status als Kriegsgefangener beginnt, sobald eine Person, der das Völkerrecht den Anspruc...

8.3 Bedingungen der Kriegsgefangenschaft

826. Der Gewahrsamsstaat kann die Kriegsgefangenen in Lagern unterbringen und bewachen (3 21 Abs....

7 Seelsorgedienst

7.1 Allgemeines701. Zum Seelsorgepersonal gehören alle Militär- oder Zivilpersonen, wie beispiels...

7.3 Rechtsstellung der Militärgeistlichen in fremdem Gewahrsam

718. Militärgeistliche dürfen zur Betreuung der Kriegsgefangenen ihrer eigenen Streitkräfte zurüc...

8 Schutz der Kriegsgefangenen

8.1 Allgemeines801. Zweck der Kriegsgefangenschaft ist der Ausschluss gegnerischer Kräfte von wei...

8.4 Flucht von Kriegsgefangenen

844. Kriegsgefangene, denen die Flucht gelungen ist, und die danach erneut in Gefangenschaft gera...

8.5 Beendigung der Kriegsgefangenschaft

847. Außer durch gelungene Flucht endet die Kriegsgefangenschaft mit der Entlassung der bzw. des ...

8.6 Internierung von Angehörigen gegnerischer Streitkräfte

851. Nicht in die Kriegsgefangenschaft, sondern in die Internierung können Streitkräfteangehörige...

9.2.5 Transport von Kulturgut

934. Genehmigte Transporte von Kulturgut, die ausschließlich der Verlagerung dienen, können unter...

9 Schutz von Kulturgut

9.1 Allgemeines901. Der Schutz von Kulturgut in bewaffneten Konflikten ergibt sich im Wesentliche...

9.2.6 Personal zum Schutz von Kulturgut

936. Das mit dem Schutz von Kulturgut betraute Personal ist im Interesse des Kulturgüterschutzes ...

10 Das Recht des bewaffneten Konflikts zur See

10.1 Allgemeines1001. Auch im Seekrieg gelten – neben einigen Sonderregeln – grundsätzlich die in...

9.2 Einzelne Schutzbestimmungen

9.2.1 Allgemeiner Schutz906. Für alle Kulturgüter gilt ein allgemeiner Schutz. Er setzt keine Ein...

9.2.2 Sonderschutz

915. Die Haager Konvention sieht ein zweistufiges Schutzsystem vor, indem zunächst alle Kultur- g...

9.2.3 Verstärkter Schutz nach dem II. Protokoll

924. Mit dem II. Protokoll wurde eine neue Schutzkategorie für bestimmte, besonders wertvolle Kul...

10.2 Militärische Ziele und geschützte Objekte im bewaffneten Konflikt zur See

10.2.1 Gegnerische Kriegsschiffe und militärische Luftfahrzeuge1024. Vorbehaltlich der im Seekrie...

9.2.4 Schutz von Kulturgut während einer Besetzung

929. Der Schutz von Kulturgut erstreckt sich auch auf die Zeit einer Besetzung. Das bedeutet, das...

10.2.2 Gegnerische Handelsschiffe, ihre Ladung, Besatzung und Passagiere

c) Das gegnerische Handelsschiff 1026. Die gegnerische Eigenschaft eines Handelsschiffes wird gru...

10.2.4 Sonstige geschützte Objekte

1043. Unterwasserkabel und Pipelines, durch die neutrale Staaten miteinander verbunden werden, dü...

9.2.7 Kennzeichnung von Kulturgut

939. Kulturgüter unter allgemeinem Schutz können, Kulturgüter unter Sonderschutz müssen während e...

10.2.5 Landziele

1044. Das IX. Haager Abkommen betreffend die Beschießung durch Seestreitkräfte in Kriegszeiten (2...

10.3.2 Torpedos

1052. Es ist verboten, Torpedos zu verwenden, die nicht sinken oder in sonstiger Weise nicht unsc...

10.1.1 Begriffsbestimmungen

1002. Kriegsschiff ist jedes zu den Streitkräften eines Staates gehörende Schiff, das die äußeren...

10.3.3 Raketen und (Marsch-)Flugkörper

1053. Beim Einsatz von Raketen und Flugkörpern einschließlich Marschflugkörpern auf See gelten di...

10.1.2 Der räumliche Anwendungsbereich des Seekriegsrechts

1011. Der räumliche Anwendungsbereich des Seekriegsrechts umfasst das den Seestreit-kräften zugän...

10.1.3 Seekriegsmaßnahmen, Zuständigkeiten und Grundsätze

a) Seekriegsmaßnahmen, Zuständigkeiten1017. In bewaffneten Konflikten sind Seekriegsmaßnahmen im ...

10.2.3 Geschützte gegnerische Schiffe und Luftfahrzeuge (mit Ausnahme von Lazarettschiffen, ähnlich geschützten Schiffen und Sanitätsluftfahrzeugen)

1040. Die folgenden, besonders geschützten gegnerischen Schiffe dürfen weder angegriffen noch auf...

10.3.4 Unterseebootkrieg

1054. Für Unterseeboote gelten grundsätzlich dieselben völkerrechtlichen Regeln wie für Überwasse...

10.3 Besonderheiten hinsichtlich bestimmter Mittel und Methoden der Seekriegführung

10.3.1 Minenkrieg1045. Beim Legen von Minen wird zwischen folgenden Arten unterschieden:• Protekt...

11 Das Recht des bewaffneten Konflikts in und aus der Luft

11.1 Allgemeines1101. Die Regeln für den internationalen bewaffneten Konflikt in und aus der Luft...

10.3.5 Ausschlusszonen

1055. Eine Ausschlusszone ist ein Seegebiet einschließlich des darüber befindlichen Luftraumes (s...

11.1.2 Der räumliche Anwendungsbereich

1113. Luft oder Luftraum ist der räumliche Bereich über Land und See bis zur höchsten Höhe, bis z...

10.3.6 Blockaden

1060. Mit der Blockade werden See- und Luftfahrzeuge gehindert, Küstenstriche oder Häfen, die dem...

11.2 Geschützte Personen – Besonderheiten bei Operationen in und aus der Luft

11.2.1 Grundsatz1118. Auch im Luftkrieg gelten die in den vorangegangenen Kapiteln dargelegten hu...

10.4 Lazarettschiffe

1064. Im Seekrieg stehen nachstehend bezeichnete Schiffe und Boote (Sanitätstransportmittel) unte...

11.1.1 Begriffsbestimmungen

1102. Der Begriff Luftfahrzeuge umfasst sämtliche Geräte – bemannt oder unbemannt – die in der At...

11.1.3 Grundsätze des Rechts des bewaffneten Konflikts in und aus der Luft

1114. Das Recht der Konfliktparteien zur Anwendung bewaffneter militärischer Gewalt ist nichtunbe...

11.2.2 Verlust des Schutzes

1119. Ihren humanitär völkerrechtlichen Schutz vor Angriffen verlieren solche Personen insbesonde...

11.2.3 Fallschirmtruppen und Luftnotlagen

1120. Personen, die mit dem Fallschirm aus einem in Notlage geratenen Luftfahrzeug abspringen, si...

11.3 Geschützte Objekte – Besonderheiten bei Operationen in und aus der Luft

11.3.1 Grundsatz1121. Auch bei Luftkriegsoperationen gelten die Regeln des Humanitären Völkerrech...

11.3.3 Staatliche Luftfahrzeuge

1128. Staatliche Luftfahrzeuge, die keine Militärluftfahrzeuge sind, sind nicht berechtigt, sich ...

11.3.2 Zivile Luftfahrzeuge

1123. Zivile Luftfahrzeuge einschließlich Verkehrsflugzeuge, und zwar feindliche wie neutrale, si...

11.3.5 Kartell-Luftfahrzeuge

1138. Luftfahrzeuge, denen durch Vereinbarung der Konfliktparteien sicheres Geleit gewährt wurde,...

11.3.4 Sanitätsluftfahrzeuge

1131. Sanitätsluftfahrzeuge (Nr. 1108) werden von den Krieg führenden nicht angegriffen, sondern ...

11.3.6 Neutrale Luftfahrzeuge

1139. Die Konfliktparteien sind berechtigt, zivile Luftfahrzeuge eines neutralen Staates außerhal...

11.4 Blockade und Zonen – Besonderheiten bei Operationen in und aus der Luft

11.4.1 Grundsatz1143. Die Einrichtung von Zonen zur unbegrenzten Durchführung von Luftkriegsopera...

11.4.2 Ausschlusszonen

1144. Bei der Einrichtung einer Ausschlusszone im internationalen Luftraum durch eine Konfliktpar...

11.4.3 Flugverbotszonen

1145. Eine Konfliktpartei darf im eigenen nationalen Luftraum oder im nationalen Luftraum einer a...

11.5 Vorsichtsmaßnahmen im Zusammenhang mit Angriffen – Besonderheiten bei Operationen in und aus der Luft

11.5.1 Vorsichtsmaßnahmen der Partei, die einen Angriff durchführt1153. Auch bei Luftkriegsoperat...

11.4.4 Luftblockade

1146. Die Luftblockade bezieht sich auf den internationalen Luftraum. Sie ist die einzige Maßnahm...

11.5.2 Besonderheiten bei Angriffen auf Luftfahrzeuge in der Luft

1154. Bevor ein Luftfahrzeug in der Luft angegriffen wird, ist alles praktisch Mögliche zu untern...

11.5.3 Vorsichtsmaßnahmen der Partei, die angegriffen wird

1156. Konfliktparteien, die mit Luftangriffen des Gegners rechnen müssen, müssen, soweit dies pra...

11.6 Heimtücke, Kriegslisten und Spionage im Rahmen von Operationen in und aus der Luft

11.6.1 Heimtücke1158. Es ist verboten, einen Gegner unter Anwendung von Heimtücke zu töten, zu ve...

11.6.2 Kriegslisten

1160. Kriegslisten sind erlaubt (siehe hierzu Abschnitt 4). In Luftkriegsoperationen sind folgend...

11.6.3 Spionage

1161. In Luftkriegsoperationen wird der Einsatz von militärischen Luftfahrzeugen, um Informatione...

12 Neutralitätsrecht

12.1 Allgemeines1201. Neutralität im internationalen bewaffneten Konflikt ist ein völkerrechtlich...

12.2.2 Landkrieg

1212. Gestattet ein neutraler Staat einer Konfliktpartei die Benutzung der allgemein zugänglichen...

12.2 Rechte und Pflichten von Neutralen

12.2.1 Allgemeine Bestimmungen1205. Das Gebiet eines neutralen Staates ist unverletzlich. Jede Kr...

13 Nicht-internationaler bewaffneter Konflikt

13.1 Allgemeines1301. Ein nicht-internationaler bewaffneter Konflikt ist eine in der Regel innerh...

13.2 Mindestschutzbestimmungen der Genfer Abkommen

1310. Für die Anwendbarkeit der Mindestschutzbestimmungen nach dem gemeinsamen Artikel 3 der vier...

13.3 Schutzbestimmungen des II. Zusatzprotokolls

1312. Für die Anwendbarkeit der Schutzbestimmungen des II. Zusatzprotokolls (6) ist erforder- lic...

14 Einsätze im Rahmen der Vereinten Nationen

14.1 Allgemeines1401. Einsätze der Bundeswehr müssen völkerrechtlich zulässig sein. Im Regelfall ...

14.2 (Multi-)Nationale Einsätze mit Ermächtigung der Vereinten Nationen

1407. Der Sicherheitsrat der VN ist in der Praxis dazu übergegangen, die Mitgliedstaaten oder int...

14.3 Einsätze der Vereinten Nationen

1408. Von Einsätzen, die von einzelnen oder mehreren Staaten oder internationalen Organisationen ...

15 Zur Durchsetzung des Humanitären Völkerrechts

15.1 Allgemeines1501. Die Regeln des Humanitären Völkerrechts binden nicht nur die Vertragsstaate...

15.2 Verbreitung des Humanitären Völkerrechts

1502. In humanitären völkerrechtlichen Abkommen haben sich die Vertragsparteien – auch die Bundes...

15.3 Strafrechtliche und disziplinare Maßnahmen

1506. Jede bzw. jeder Angehörige von Streitkräften, die bzw. der gegen die Regeln des Humani- tär...

15.4 Vorgesetztenverantwortlichkeit

1524. Das Humanitäre Völkerrecht und das Völkerstrafrecht kennen eine eigenständige Vorgesetztenv...

15.5 Aufrechterhaltung der Disziplin

1526. Die Anordnung oder Duldung von Verstößen gegen Regeln des Humanitären Völkerrechts kann auc...

15.6 Gegenseitige Interessen der Konfliktparteien

1527. Nur wer selbst die Bestimmungen des Humanitären Völkerrechts beachtet, kann erwarten, dass ...

15.7 Repressalien

1528. Mit der Anwendung von Repressalien kann ein völkerrechtswidrig handelnder Gegner zur Aufgab...

15.8 Staatenhaftung

1529. Eine Konfliktpartei ist für alle Handlungen verantwortlich, die von den zu ihren Streitkräf...

15.9 Schutzmächte und Ersatzschutzmächte

1530. Die Konfliktparteien sind in internationalen bewaffneten Konflikten verpflichtet, vom Begin...

15.10 Internationale Ermittlungen und diplomatische Aktivitäten

1533. Die Internationale Ermittlungskommission (5 90) untersucht in Staaten, die die Zuständigkei...

15.11 Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz

1539. Das IKRK ist eine unabhängige humanitäre Organisation mit Sitz in Genf. Sein Hauptzweck ist...

15.12 Nichtstaatliche organisierte bewaffnete Gruppen

1540. In bewaffneten Konflikten finden sich besondere Instrumentarien, welche die Rechtsbefolgung...

15.13 Öffentliche Meinung

1541. Die Darstellung einer Völkerrechtsverletzung in der Öffentlichkeit kann wesentlich zur Durc...

16.2 Bezugsjournal

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16.3 Änderungsjournal

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