A-2141/1 - Humanitäres Völkerrecht in bewaffneten Konflikten
Zentrale Dienstvorschrift
Humanitäres Völkerrecht in bewaffneten Konflikten
Allgemeines
1. Diese Zentrale Dienstvorschrift dient Soldatinnen und Soldaten und zivilen Mitarbeiterinnen un...
1.1.2 Zweck des Humanitären Völkerrechts
103. Der Zweck des Humanitären Völkerrechts besteht in der Begrenzung des Leidens, das durch Krie...
1.1.3 Verhältnis zwischen Humanitärem Völkerrecht und internationalem Menschenrechtsschutz in bewaffneten Konflikten
105. Die Frage des Verhältnisses zwischen dem Humanitären Völkerrecht und dem internationalen Men...
1 Geschichtliche Entwicklung und Rechtsgrundlagen
1.1 Einführung 1.1.1 Allgemeines101. Die Vereinten Nationen (VN) wurden gegründet, um – mit den W...
1.2 Geschichtliche Entwicklung
106. Die Entwicklung des Humanitären Völkerrechts wurde in den verschiedenen Epochen durch reli...
1.3 Rechtsgrundlagen
132. Die Haager Abkommen von 1907, die insbesondere Bestimmungen zur Zulässigkeit von Mitteln und...
6.3 Sanitätspersonal
624. Das zivile und militärische Sanitätspersonal steht unter besonderem Schutz. Es darf weder an...
12.2.3 Seekrieg
1214. Die inneren Gewässer, die Archipelgewässer sowie die Küstenmeere eines neutralenStaates sin...
12.2.4 Luftkrieg
1246. Der Luftraum eines neutralen Staates ist unverletzlich (14 40).1247. Den Konfliktparteien i...
1.4 Militärische Notwendigkeit und Humanitätsgebot
141. Nach dem Grundsatz der militärischen Notwendigkeit sind im bewaffneten Konflikt alle militär...
1.6 Aufgaben der Rechtsberaterinnen und Rechtsberater
153. Rechtsberaterinnen und Rechtsberater haben insbesondere folgende Aufgaben:• Beratung in alle...
2 Anwendungsbereich des Humanitären Völkerrechts
2.1 Bewaffnete Konflikte 201. Das Humanitäre Völkerrecht findet in bewaffneten Konflikten Anwend...
1.5 Bindung an Völkerrecht
143. Die für die Bundesrepublik Deutschland geltenden Verpflichtungen des Humanitären Völkerrecht...
2.2 Kriegshandlungen und Angriffe
214. Zum Schutz und zur Schonung von Zivilpersonen und zivilen Objekten stellt das Humanitäre Völ...
2.3 Orte und Zonen unter besonderem Schutz
216. Zwischen den Konfliktparteien vereinbarte entmilitarisierte Zonen (5 60) und neutralisierteZ...
2.4 Beendigung von Kampfhandlungen
221. Durch die Einstellung der aktiven Kampfhandlungen alleine endet der internationale bewaffnet...
2.4.2 Kapitulation
232. Eine Kapitulation ist eine einseitige Erklärung oder mehrseitige Vereinbarung der endgültige...
2.4.1 Waffenstillstand und Feuereinstellung
223. Häufig dient die Vereinbarung eines Waffenstillstandes der umfassenden Unterbrechung der Kam...
2.4.3 Konfliktende und Friedensschluss
236. Während eine Feuereinstellung, ein Waffenstillstand oder eine Kapitulation bisweilen nur zur...
3 Kombattanten und andere Personen im bewaffneten Konflikt
3.1 Allgemeines301. Das Humanitäre Völkerrecht unterscheidet im internationalen bewaffneten Konfl...
3.2 Streitkräfte, Kombattanten und Kombattantenstatus
3.2.1 Reguläre Streitkräfte307. Die Angehörigen der Streitkräfte einer am Konflikt beteiligten Pa...
3.2.4 Kommandoeinheiten
328. Die Teilnahme an Überfällen, Sabotageakten und ähnlichen Anschlägen durch Kommandoeinheiten ...
3.2.2 Andere Streitkräftemitglieder
313. Nimmt eine am Konflikt beteiligte Partei paramilitärische oder bewaffnete Vollzugsorgane in ...
3.2.3 Kombattantenprivileg und -immunität
319. Das Humanitäre Völkerrecht sieht im internationalen bewaffneten Konflikt die rechtmäßige unm...
3.2.5 Personen „hors de combat“
329. Das Recht von Kombattanten auf Vornahme von Feindseligkeiten ruht, solange ihnen das Humanit...
3.2.6 Kinder
330. Die Staaten, die wie Deutschland das Fakultativprotokoll zum VN-Übereinkommen über die Recht...
3.2.7 Streitkräfte in VN-Missionen
332. Der Kombattantenstatus von Streitkräfteangehörigen wird nicht dadurch berührt, dass sie in i...
3.3 Ziviles Gefolge, Besatzungen von Handelsschiffen und Zivilluftfahrzeugen
3.3.1 Ziviles Gefolge 333. Personen, die den Streitkräften folgen, ohne in diese eingegliedert z...
3.3.3 Besatzungsmitglieder von Handelsschiffen und Zivilluftfahrzeugen
335. Im Falle der Gefangennahme durch eine gegnerische Konfliktpartei haben die nicht in die Stre...
3.3.2 Private (Militär- und Sicherheits-)Unternehmen
334. Der Begriff der privaten Militär- und Sicherheitsfirmen ist rechtlich nicht definiert. Die B...
3.4 Sanitäts- und Seelsorgepersonal
337. Angehörige des Sanitäts- und Seelsorgepersonals sind keine Kombattanten (5 43 Abs. 2).Sie we...
3.5 An Feindseligkeiten teilnehmende Personen ohne Kombattantenstatus
3.5.1 Freischärler340. Personen ohne Kombattantenstatus, die unmittelbar an Feindseligkeiten teil...
3.5.2 Söldner
342. Ein Söldner hat weder Anspruch auf den Status des Kombattanten noch auf den eines Kriegsgefa...
3.5.3 „Unrechtmäßige“ Kombattanten
344. Gelegentlich sind die Begriffe „unrechtmäßige, illegale, ungesetzliche oder rechtswidrigeKom...
3.6 Spione
345. Spione sind Personen, die heimlich oder unter falschem Vorwand in dem vom Gegner kontrollier...
3.7 Besonderheiten im Luft- und Seekrieg
349. Im Gegensatz zu Landkriegsfahrzeugen sind für bemannte Luft- und Seekriegsfahrzeuge äußere K...
4 Kampfmittel und Kampfmethoden
4.1 Allgemeine Regeln 4.1.1 Grundlegende Bestimmungen401. Bereits der „St. Petersburger Erklärung...
4.1.2 Militärische Ziele
406. Angriffe, das heißt jede offensive oder defensive Gewaltanwendung gegen den Gegner (5 49 Abs...
4.1.5 Weitere verbotene Ziele
427. Angriffe sind grundsätzlich auch verboten auf• Sanitäts- und Seelsorgepersonal (5 12, 15),• ...
4.1.3 Schutz der Zivilbevölkerung bei Angriffen
412. Die Konfliktparteien haben weitere Vorsichtsmaßnahmen gegen die Wirkungen vonAngriffen (5 58...
4.1.4 Unverteidigte Orte und andere für Kampfhandlungen verbotene Orte
418. Kriegshandlungen der Konfliktparteien sind grundsätzlich nur im Kriegsgebiet erlaubt. Der An...
4.2 Kampfmittel
4.2.1 Allgemeines Grundprinzip 437. Es ist verboten, Waffen, Munition, Material oder sonstige Ka...
4.1.6 Schutz von Anlagen und Einrichtungen, die Kräfte gefährlicher Art enthalten
428. Anlagen und Einrichtungen, die Kräfte gefährlicher Art enthalten, und zwar Staudämme, Deiche...
4.2.2 Bestimmte konventionelle Waffen
438. Die Verwendung von Geschossen aller Art (insbesondere von Explosiv- und Brand- geschossen) u...
4.1.7 Schutz der Umwelt
434. Mittel und Methoden der Kampfführung müssen unter gebührender Berücksichtigung von Umweltbel...
4.3 ABC-Kampfmittel
a) Nuklearwaffen 462. Es bestehen bereits zahlreiche multilaterale und bilaterale Verträge, die e...
4.4.2 Cyber-Operationen
486. Bei der Durchführung von Cyber-Operationen im Zusammenhang mit einem internationalen oder ei...
4.4 Kampfmethoden
4.4.1 Kriegslisten, Perfidieverbot, sonstige Verbote478. Kriegslisten und die Anwendung der notwe...
4.4.3 Militärische Informationsaktivitäten
487. Erlaubt sind die politische und militärische Einflussnahme durch Verbreitung auch falscher N...
4.4.4 Repressalien
488. Repressalien sind in Zeiten internationaler bewaffneter Konflikte durch Streitkräfte durchge...
4.5 Parlamentäre und Schutzmächte
491. Der Einstellung der Kriegshandlungen gehen regelmäßig Verhandlungen mit dem Gegner voraus. I...
5 Schutz der Zivilbevölkerung
5.1 Allgemeines501. Die Zivilbevölkerung umfasst alle Zivilpersonen (5 50 Abs. 2). Der Begriff de...
5.2 Zivilschutz
519. Unter Zivilschutz werden für das Überleben notwendige humanitäre Aufgaben zum Schutz der Ziv...
5.3 Humanitäre Hilfe
526. Ist die Zivilbevölkerung eines der Kontrolle einer am Konflikt beteiligten Partei unterliege...
5.4.2 Rechtsstellung der Bevölkerung
538. Die Rechtsstellung der Bevölkerung darf weder durch Vereinbarungen zwischen den Behörden und...
5.4 Besetzung
5.4.1 Allgemeine Bestimmungen527. Ein Gebiet gilt als besetzt, wenn es tatsächlich in die Gewalt ...
5.4.3 Rechte und Pflichten der Besatzungsmacht
544. Die nationale Rechtsordnung des besetzten Gebietes gilt grundsätzlich weiter. Die Besatzungs...
5.5 Ausländer im Gebiet einer Konfliktpartei
579. Jede Zivilperson hat das Recht zur Ausreise, soweit nationale Interessen des Staates nicht e...
5.4.4 Inanspruchnahme ziviler Leistungen durch die Besatzungsmacht
549. Die Besatzungsmacht kann im Rahmen der bestehenden Rechtsvorschriften Steuern, Zölle und Geb...
5.4.5 Humanitäre Hilfe und Versorgung des besetzten Gebietes
564. Die Besatzungsmacht ist verpflichtet, die Zivilbevölkerung im Rahmen aller ihr zur Verfügung...
6.4 Sanitätszonen und -orte
637. Die an einem bewaffneten Konflikt teilnehmenden Parteien können Sanitätszonen und -orte vere...
5.4.6 Gerichtsbarkeit
569. Die Landesgesetze über die Ahndung strafbarer Handlungen bleiben grundsätzlich in Kraft.Das ...
5.6 Internierung
587. Die Freiheit von Zivilpersonen kann unter gewissen Voraussetzungen im Wege der Internierung ...
6.6 Einsatz der Sanität und Schutzzeichengebrauch in Konflikt- und Friedenszeiten
654. In nicht-internationalen bewaffneten Konflikten führen Sanitäts- und Seelsorgepersonalsowie ...
5.7 Menschenrechte in besetzten oder sonst kontrollierten Gebieten
595. Die Besatzungsmacht oder ein sonst wie territoriale Kontrolle ausübender Staat ist in besetz...
7.2 Schutz der Militärgeistlichen
711. Militärgeistliche sind unter allen Umständen zu schonen und zu schützen (1 24; 2 36, 37; 5 1...
6 Schutz der Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen
6.1 Allgemeines601. „Verwundete" und „Kranke" sind Angehörige von Streitkräften und Zivilpersonen...
6.2 Sanitätseinrichtungen und -transporte
613. Ortsfeste Sanitätseinrichtungen, Fahrzeuge und bewegliche Truppenteile des Sanitäts- dienste...
6.5 Wahrzeichen, Kenn- und Schutzzeichen
6.5.1 Allgemeines641. Wahrzeichen für das Sanitäts- und das Seelsorgepersonal sowie für Sanitätse...
6.5.2 Tarnen von Sanitätseinrichtungen, Sanitätseinheiten, Sanitätstransportmitteln und ihrer Schutzzeichen
651. Die Konfliktparteien treffen, soweit es die militärischen Erfordernisse gestatten, die nötig...
8.2 Beginn der Kriegsgefangenschaft
807. Der Status als Kriegsgefangener beginnt, sobald eine Person, der das Völkerrecht den Anspruc...
8.3 Bedingungen der Kriegsgefangenschaft
826. Der Gewahrsamsstaat kann die Kriegsgefangenen in Lagern unterbringen und bewachen (3 21 Abs....
7 Seelsorgedienst
7.1 Allgemeines701. Zum Seelsorgepersonal gehören alle Militär- oder Zivilpersonen, wie beispiels...
7.3 Rechtsstellung der Militärgeistlichen in fremdem Gewahrsam
718. Militärgeistliche dürfen zur Betreuung der Kriegsgefangenen ihrer eigenen Streitkräfte zurüc...
8 Schutz der Kriegsgefangenen
8.1 Allgemeines801. Zweck der Kriegsgefangenschaft ist der Ausschluss gegnerischer Kräfte von wei...
8.4 Flucht von Kriegsgefangenen
844. Kriegsgefangene, denen die Flucht gelungen ist, und die danach erneut in Gefangenschaft gera...
8.5 Beendigung der Kriegsgefangenschaft
847. Außer durch gelungene Flucht endet die Kriegsgefangenschaft mit der Entlassung der bzw. des ...
8.6 Internierung von Angehörigen gegnerischer Streitkräfte
851. Nicht in die Kriegsgefangenschaft, sondern in die Internierung können Streitkräfteangehörige...
9.2.5 Transport von Kulturgut
934. Genehmigte Transporte von Kulturgut, die ausschließlich der Verlagerung dienen, können unter...
9 Schutz von Kulturgut
9.1 Allgemeines901. Der Schutz von Kulturgut in bewaffneten Konflikten ergibt sich im Wesentliche...
9.2.6 Personal zum Schutz von Kulturgut
936. Das mit dem Schutz von Kulturgut betraute Personal ist im Interesse des Kulturgüterschutzes ...
10 Das Recht des bewaffneten Konflikts zur See
10.1 Allgemeines1001. Auch im Seekrieg gelten – neben einigen Sonderregeln – grundsätzlich die in...
9.2 Einzelne Schutzbestimmungen
9.2.1 Allgemeiner Schutz906. Für alle Kulturgüter gilt ein allgemeiner Schutz. Er setzt keine Ein...
9.2.2 Sonderschutz
915. Die Haager Konvention sieht ein zweistufiges Schutzsystem vor, indem zunächst alle Kultur- g...
9.2.3 Verstärkter Schutz nach dem II. Protokoll
924. Mit dem II. Protokoll wurde eine neue Schutzkategorie für bestimmte, besonders wertvolle Kul...
10.2 Militärische Ziele und geschützte Objekte im bewaffneten Konflikt zur See
10.2.1 Gegnerische Kriegsschiffe und militärische Luftfahrzeuge1024. Vorbehaltlich der im Seekrie...
9.2.4 Schutz von Kulturgut während einer Besetzung
929. Der Schutz von Kulturgut erstreckt sich auch auf die Zeit einer Besetzung. Das bedeutet, das...
10.2.2 Gegnerische Handelsschiffe, ihre Ladung, Besatzung und Passagiere
c) Das gegnerische Handelsschiff 1026. Die gegnerische Eigenschaft eines Handelsschiffes wird gru...
10.2.4 Sonstige geschützte Objekte
1043. Unterwasserkabel und Pipelines, durch die neutrale Staaten miteinander verbunden werden, dü...
9.2.7 Kennzeichnung von Kulturgut
939. Kulturgüter unter allgemeinem Schutz können, Kulturgüter unter Sonderschutz müssen während e...
10.2.5 Landziele
1044. Das IX. Haager Abkommen betreffend die Beschießung durch Seestreitkräfte in Kriegszeiten (2...
10.3.2 Torpedos
1052. Es ist verboten, Torpedos zu verwenden, die nicht sinken oder in sonstiger Weise nicht unsc...
10.1.1 Begriffsbestimmungen
1002. Kriegsschiff ist jedes zu den Streitkräften eines Staates gehörende Schiff, das die äußeren...
10.3.3 Raketen und (Marsch-)Flugkörper
1053. Beim Einsatz von Raketen und Flugkörpern einschließlich Marschflugkörpern auf See gelten di...
10.1.2 Der räumliche Anwendungsbereich des Seekriegsrechts
1011. Der räumliche Anwendungsbereich des Seekriegsrechts umfasst das den Seestreit-kräften zugän...
10.1.3 Seekriegsmaßnahmen, Zuständigkeiten und Grundsätze
a) Seekriegsmaßnahmen, Zuständigkeiten1017. In bewaffneten Konflikten sind Seekriegsmaßnahmen im ...
10.2.3 Geschützte gegnerische Schiffe und Luftfahrzeuge (mit Ausnahme von Lazarettschiffen, ähnlich geschützten Schiffen und Sanitätsluftfahrzeugen)
1040. Die folgenden, besonders geschützten gegnerischen Schiffe dürfen weder angegriffen noch auf...
10.3.4 Unterseebootkrieg
1054. Für Unterseeboote gelten grundsätzlich dieselben völkerrechtlichen Regeln wie für Überwasse...
10.3 Besonderheiten hinsichtlich bestimmter Mittel und Methoden der Seekriegführung
10.3.1 Minenkrieg1045. Beim Legen von Minen wird zwischen folgenden Arten unterschieden:• Protekt...
11 Das Recht des bewaffneten Konflikts in und aus der Luft
11.1 Allgemeines1101. Die Regeln für den internationalen bewaffneten Konflikt in und aus der Luft...
10.3.5 Ausschlusszonen
1055. Eine Ausschlusszone ist ein Seegebiet einschließlich des darüber befindlichen Luftraumes (s...
11.1.2 Der räumliche Anwendungsbereich
1113. Luft oder Luftraum ist der räumliche Bereich über Land und See bis zur höchsten Höhe, bis z...
10.3.6 Blockaden
1060. Mit der Blockade werden See- und Luftfahrzeuge gehindert, Küstenstriche oder Häfen, die dem...
11.2 Geschützte Personen – Besonderheiten bei Operationen in und aus der Luft
11.2.1 Grundsatz1118. Auch im Luftkrieg gelten die in den vorangegangenen Kapiteln dargelegten hu...
10.4 Lazarettschiffe
1064. Im Seekrieg stehen nachstehend bezeichnete Schiffe und Boote (Sanitätstransportmittel) unte...
11.1.1 Begriffsbestimmungen
1102. Der Begriff Luftfahrzeuge umfasst sämtliche Geräte – bemannt oder unbemannt – die in der At...
11.1.3 Grundsätze des Rechts des bewaffneten Konflikts in und aus der Luft
1114. Das Recht der Konfliktparteien zur Anwendung bewaffneter militärischer Gewalt ist nichtunbe...
11.2.2 Verlust des Schutzes
1119. Ihren humanitär völkerrechtlichen Schutz vor Angriffen verlieren solche Personen insbesonde...
11.2.3 Fallschirmtruppen und Luftnotlagen
1120. Personen, die mit dem Fallschirm aus einem in Notlage geratenen Luftfahrzeug abspringen, si...
11.3 Geschützte Objekte – Besonderheiten bei Operationen in und aus der Luft
11.3.1 Grundsatz1121. Auch bei Luftkriegsoperationen gelten die Regeln des Humanitären Völkerrech...
11.3.3 Staatliche Luftfahrzeuge
1128. Staatliche Luftfahrzeuge, die keine Militärluftfahrzeuge sind, sind nicht berechtigt, sich ...
11.3.2 Zivile Luftfahrzeuge
1123. Zivile Luftfahrzeuge einschließlich Verkehrsflugzeuge, und zwar feindliche wie neutrale, si...
11.3.5 Kartell-Luftfahrzeuge
1138. Luftfahrzeuge, denen durch Vereinbarung der Konfliktparteien sicheres Geleit gewährt wurde,...
11.3.4 Sanitätsluftfahrzeuge
1131. Sanitätsluftfahrzeuge (Nr. 1108) werden von den Krieg führenden nicht angegriffen, sondern ...
11.3.6 Neutrale Luftfahrzeuge
1139. Die Konfliktparteien sind berechtigt, zivile Luftfahrzeuge eines neutralen Staates außerhal...
11.4 Blockade und Zonen – Besonderheiten bei Operationen in und aus der Luft
11.4.1 Grundsatz1143. Die Einrichtung von Zonen zur unbegrenzten Durchführung von Luftkriegsopera...
11.4.2 Ausschlusszonen
1144. Bei der Einrichtung einer Ausschlusszone im internationalen Luftraum durch eine Konfliktpar...
11.4.3 Flugverbotszonen
1145. Eine Konfliktpartei darf im eigenen nationalen Luftraum oder im nationalen Luftraum einer a...
11.5 Vorsichtsmaßnahmen im Zusammenhang mit Angriffen – Besonderheiten bei Operationen in und aus der Luft
11.5.1 Vorsichtsmaßnahmen der Partei, die einen Angriff durchführt1153. Auch bei Luftkriegsoperat...
11.4.4 Luftblockade
1146. Die Luftblockade bezieht sich auf den internationalen Luftraum. Sie ist die einzige Maßnahm...
11.5.2 Besonderheiten bei Angriffen auf Luftfahrzeuge in der Luft
1154. Bevor ein Luftfahrzeug in der Luft angegriffen wird, ist alles praktisch Mögliche zu untern...
11.5.3 Vorsichtsmaßnahmen der Partei, die angegriffen wird
1156. Konfliktparteien, die mit Luftangriffen des Gegners rechnen müssen, müssen, soweit dies pra...
11.6 Heimtücke, Kriegslisten und Spionage im Rahmen von Operationen in und aus der Luft
11.6.1 Heimtücke1158. Es ist verboten, einen Gegner unter Anwendung von Heimtücke zu töten, zu ve...
11.6.2 Kriegslisten
1160. Kriegslisten sind erlaubt (siehe hierzu Abschnitt 4). In Luftkriegsoperationen sind folgend...
11.6.3 Spionage
1161. In Luftkriegsoperationen wird der Einsatz von militärischen Luftfahrzeugen, um Informatione...
12 Neutralitätsrecht
12.1 Allgemeines1201. Neutralität im internationalen bewaffneten Konflikt ist ein völkerrechtlich...
12.2.2 Landkrieg
1212. Gestattet ein neutraler Staat einer Konfliktpartei die Benutzung der allgemein zugänglichen...
12.2 Rechte und Pflichten von Neutralen
12.2.1 Allgemeine Bestimmungen1205. Das Gebiet eines neutralen Staates ist unverletzlich. Jede Kr...
13 Nicht-internationaler bewaffneter Konflikt
13.1 Allgemeines1301. Ein nicht-internationaler bewaffneter Konflikt ist eine in der Regel innerh...
13.2 Mindestschutzbestimmungen der Genfer Abkommen
1310. Für die Anwendbarkeit der Mindestschutzbestimmungen nach dem gemeinsamen Artikel 3 der vier...
13.3 Schutzbestimmungen des II. Zusatzprotokolls
1312. Für die Anwendbarkeit der Schutzbestimmungen des II. Zusatzprotokolls (6) ist erforder- lic...
14 Einsätze im Rahmen der Vereinten Nationen
14.1 Allgemeines1401. Einsätze der Bundeswehr müssen völkerrechtlich zulässig sein. Im Regelfall ...
14.2 (Multi-)Nationale Einsätze mit Ermächtigung der Vereinten Nationen
1407. Der Sicherheitsrat der VN ist in der Praxis dazu übergegangen, die Mitgliedstaaten oder int...
14.3 Einsätze der Vereinten Nationen
1408. Von Einsätzen, die von einzelnen oder mehreren Staaten oder internationalen Organisationen ...
15 Zur Durchsetzung des Humanitären Völkerrechts
15.1 Allgemeines1501. Die Regeln des Humanitären Völkerrechts binden nicht nur die Vertragsstaate...
15.2 Verbreitung des Humanitären Völkerrechts
1502. In humanitären völkerrechtlichen Abkommen haben sich die Vertragsparteien – auch die Bundes...
15.3 Strafrechtliche und disziplinare Maßnahmen
1506. Jede bzw. jeder Angehörige von Streitkräften, die bzw. der gegen die Regeln des Humani- tär...
15.4 Vorgesetztenverantwortlichkeit
1524. Das Humanitäre Völkerrecht und das Völkerstrafrecht kennen eine eigenständige Vorgesetztenv...
15.5 Aufrechterhaltung der Disziplin
1526. Die Anordnung oder Duldung von Verstößen gegen Regeln des Humanitären Völkerrechts kann auc...
15.6 Gegenseitige Interessen der Konfliktparteien
1527. Nur wer selbst die Bestimmungen des Humanitären Völkerrechts beachtet, kann erwarten, dass ...
15.7 Repressalien
1528. Mit der Anwendung von Repressalien kann ein völkerrechtswidrig handelnder Gegner zur Aufgab...
15.8 Staatenhaftung
1529. Eine Konfliktpartei ist für alle Handlungen verantwortlich, die von den zu ihren Streitkräf...
15.9 Schutzmächte und Ersatzschutzmächte
1530. Die Konfliktparteien sind in internationalen bewaffneten Konflikten verpflichtet, vom Begin...
15.10 Internationale Ermittlungen und diplomatische Aktivitäten
1533. Die Internationale Ermittlungskommission (5 90) untersucht in Staaten, die die Zuständigkei...
15.11 Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz
1539. Das IKRK ist eine unabhängige humanitäre Organisation mit Sitz in Genf. Sein Hauptzweck ist...
15.12 Nichtstaatliche organisierte bewaffnete Gruppen
1540. In bewaffneten Konflikten finden sich besondere Instrumentarien, welche die Rechtsbefolgung...
15.13 Öffentliche Meinung
1541. Die Darstellung einer Völkerrechtsverletzung in der Öffentlichkeit kann wesentlich zur Durc...
16.2 Bezugsjournal
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16.3 Änderungsjournal
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