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11.5.2 Besonderheiten bei Angriffen auf Luftfahrzeuge in der Luft

1154. Bevor ein Luftfahrzeug in der Luft angegriffen wird, ist alles praktisch Mögliche zu unternehmen, um es als militärisches Ziel zu identifizieren. Zur Identifizierung sollten angesichts der Unmittelbarkeit jeder möglichen Bedrohung die unter den gegebenen Umständen bestmöglichen Mittel und Methoden genutzt werden; diese können einschließen:
• Sichtidentifizierung,
• Antworten auf mündliche Warnungen über Sprechfunk,
• die Infrarotsignatur,
• die Radarsignatur,
• die elektronische Signatur,
• Identifizierungsarten und -schlüssel,
• Nummer und Bauart des Luftfahrzeugs,
• Höhe, Geschwindigkeit, Flugroute und -profil sowie andere Flugcharakteristika oder
• Informationen der Flugkontrollorganisation vor und während eines Fluges.
1155. Konfliktparteien und neutrale Staaten, die Luftverkehrskontrolldienste bereitstellen, sollten Verfahren einrichten, durch die militärische Kommandeurinnen bzw. Kommandeure einschließlich solche, die Militärflugzeuge kommandieren, kontinuierlich über bestimmte Flugrouten und -pläne für zivile Luftfahrzeuge unterrichtet werden, die in der Nähe der Kampfhandlungen fliegen werden (einschließlich Informationen über Frequenzen für die Kommunikation, Identifizierungsarten und -schlüssel, Bestimmungsort, Passagiere und Fracht).