10.2.5 Landziele
1044. Das IX. Haager Abkommen betreffend die Beschießung durch Seestreitkräfte in Kriegszeiten (21) ist seit der Ratifikation des I. Zusatzprotokolls durch die Bundesrepublik Deutschland als überholt anzusehen. Im Hinblick auf Landziele gelten daher neben dem Prinzip der ständigen Unterscheidung, den Regeln zu zulässigen militärischen Zielen und zu Vorsichtsmaßnahmen beim Angriff insbesondere die Bestimmungen der Artikel 50 bis 60 des I. Zusatzprotokolls (siehe Abschnitt 4).
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