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4.4.3 Militärische Informationsaktivitäten

487. Erlaubt sind die politische und militärische Einflussnahme durch Verbreitung auch falscher Nachrichten zur Untergrabung des gegnerischen Widerstandswillens und die Einflussnahme auf die militärische Disziplin des Gegners (z. B. die Aufforderung an die gegnerischen Kräfte überzulaufen, sich zu ergeben oder zu meutern). Verboten ist die Aufforderung zu Völkerrechtsverletzungen oder zu anderen allgemeinen (schweren) Straftaten (z. B. Totschlag, Sprengstoffanschläge, Raub, Vergewaltigung).