15.5 Aufrechterhaltung der Disziplin
1526. Die Anordnung oder Duldung von Verstößen gegen Regeln des Humanitären Völkerrechts kann auch die Autorität der militärischen Führerin bzw. des militärischen Führers, die bzw. der einen derartigen Befehl gibt, nachhaltig untergraben und die Disziplin der Truppe gefährden.
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