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10.2.4 Sonstige geschützte Objekte

1043. Unterwasserkabel und Pipelines, durch die neutrale Staaten miteinander verbunden werden, dürfen nicht zerstört werden. Kabel und Pipelines, die Gebietsteile einer Konfliktpartei, die Konfliktparteien untereinander oder Konfliktparteien mit Neutralen verbinden, dürfen innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Seekriegsrechts unterbrochen werden, wenn eine militärische Notwendigkeit besteht.