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15.11 Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz

1539. Das IKRK ist eine unabhängige humanitäre Organisation mit Sitz in Genf. Sein Hauptzweck ist es, den Opfern bewaffneter Konflikte Schutz und Hilfe zu gewähren. Die Genfer Abkommen und ihre Zusatzprotokolle erkennen den besonderen Status des IKRK an und weisen ihm besondere Aufgaben zu, darunter den Besuch von Kriegsgefangenen, das Sammeln und Vermitteln von Informationen über vermisste Personen (Zentraler Suchdienst) und das Leisten von Hilfe bei der Einrichtung von Hospitälern und Sicherheitszonen. Ganz allgemein setzt sich das IKRK für die gewissenhafte Anwendung der Genfer Abkommen und seiner Zusatzprotokolle ein. Es bemüht sich, den Schutz der militärischen und zivilen Opfer bewaffneter Konflikte sicherzustellen und als neutraler Mittler zwischen den Konfliktparteien zu dienen. Das IKRK hat nach den von den Vertragsstaaten der Genfer Abkommen angenommenen Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond- bewegung ein allgemeines Initiativrecht in humanitären Belangen. Dank seiner humanitären Tätigkeit, die an den Grundsätzen der Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität ausgerichtet ist, genießt das IKRK hohes Ansehen und verdient Unterstützung. In Anerkennung seiner Verdienste erhielt das IKRK in den Jahren 1917, 1944 und 1963 den Friedensnobelpreis.