Skip to main content

Allgemeines

1. Diese Zentrale Dienstvorschrift dient Soldatinnen und Soldaten und zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in allen Führungsebenen als verbindliche Grundlage für das in bewaffneten Konflikten anzuwendende Humanitäre Völkerrecht. Sie beschreibt das Recht des bewaffneten Konflikts, wie es sich im Zeitpunkt ihres Erlasses aus Sicht des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) darstellt und ist die wichtigste Grundlage für die in § 33 des Soldatengesetzes (SG) vorgeschriebene völkerrechtliche Unterrichtung der Soldatinnen und Soldaten, die in Lehrgängen, Übungen und in der allgemein-militärischen Ausbildung stattfindet. Künftigen Weiterentwicklungen des Rechts sowie der vorbereitenden Ausbildung für konkrete Einsätze wird durch Ergänzungen und Sonderinformationen auf angemessene Weise Rechnung getragen.

2. Der Text dieser Zentralen Dienstvorschrift zitiert die einschlägigen völkerrechtlich bedeutsamen Dokumente, indem er auf die im Anhang nachgewiesenen Texte verweist. Fettgedruckte Zahlen bezeichnen die Ordnungszahlen dieser Texte. Magere Zahlen bezeichnen jeweils die einzelnen Vorschriften1.

3. Die vom Auswärtigen Amt, dem Deutschen Roten Kreuz und dem BMVg als gemeinsame Veröffentlichung herausgegebene Sammlung „Dokumente zum Humanitären Völkerrecht/Documents on International Humanitarian Law" (Sankt Augustin: Academia Verlag, 2012; 2. Auflage) enthält eine umfassende Zusammenstellung von Texten zum Humanitären Völkerrecht in deutscher und englischer Sprache.