15.2 Verbreitung des Humanitären Völkerrechts
1502. In humanitären völkerrechtlichen Abkommen haben sich die Vertragsparteien – auch die Bundesrepublik Deutschland – verpflichtet, sowohl in Friedenszeiten wie in Zeiten eines bewaffneten Konflikts die Abkommen und deren Zusatzprotokolle in ihren Ländern so weit wie möglich zu verbreiten, insbesondere ihr Studium in die militärischen Ausbildungsprogramme aufzunehmen und die Zivilbevölkerung zu ihrem Studium anzuregen, sodass diese Übereinkünfte den Streitkräften und der Zivilbevölkerung bekannt werden (z. B. 1 47; 2 48; 3 127; 4 144; 5 83; 6 19; 8 6; 24 25). In der Bundeswehr werden die Soldatinnen und Soldaten gemäß § 33 Abs. 2 des Soldatengesetzes im Humanitären Völkerrecht unterrichtet (siehe Nr. 149).
1503. Das Humanitäre Völkerrecht enthält hierzu die in Friedens- und Konfliktzeiten geltende Verpflichtung, Rechtsberaterinnen und Rechtsberater (siehe Nrn. 153 ff.) für die Streitkräfte verfügbar zu haben, um die militärischen Führerinnen und Führer der zuständigen Befehlsebenen im Hinblick auf die Anwendung und Unterrichtung des Humanitären Völkerrechts, insbesondere der Genfer Abkommen und deren Zusatzprotokolle, zu beraten (5 82).
1504. Eine wirkungsvolle Umsetzung des Humanitären Völkerrechts ist abhängig von seiner Verbreitung. Die Kenntnis des Humanitären Völkerrechts ist eine Grundvoraussetzung für dessen Einhaltung und notwendige Grundlage für die Schaffung eines gemeinsamen Bewusstseins, auch dahin, dass die Völker die Grundaussagen des Humanitären Völkerrechts als Errungenschaft der gesellschaftlichen und kulturellen Entwicklung der Menschheit begreifen.
1505. Eine wichtige Rolle spielt in diesem Zusammenhang auch das Deutsche Rote Kreuz (DRK e. V.). Die Verbreitung der Kenntnisse über das Humanitäre Völkerrecht sowie der Grundsätze und Ideale der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und der Unterstützung der Bundesregierung hierbei ist ihm durch das DRK-Gesetz übertragen worden. Die ehrenamtlichen Konventionsbeauftragten des DRK verbreiten das Humanitäre Völkerrecht durch Vorträge, Publikationen und Medienbeiträge sowohl in der Zivilgesellschaft als auch bei Behörden auf Landes- und Bundesebene. Mit dem „Fachausschuss Humanitäres Völkerrecht"54 besteht zudem ein Forum, in dem ein Austausch zwischen Regierungsvertretern und Völkerrechtswissenschaftlern seit Jahren praktiziert wird. Der Austausch trägt beratend zur Verbreitungsarbeit und zu anderen Maßnahmen der Umsetzung des Humanitären Völkerrechts bei.
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