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11.1.2 Der räumliche Anwendungsbereich

1113. Luft oder Luftraum ist der räumliche Bereich über Land und See bis zur höchsten Höhe, bis zu der ein Luftfahrzeug fliegen kann, aber unterhalb der niedrigsten Umlaufbahn, auf der ein Satellit die Erde umrunden kann. Im Völkerrecht wird unterschieden zwischen nationalem Luftraum (Luftraum über dem Land, den internen Gewässern, den Archipelgewässern und dem Küstenmeer) und internationalem Luftraum (Luftraum über der Anschlusszone, der ausschließlichen Wirtschaftszone, der Hohen See und Territorien, die nicht der Souveränität eines einzelnen Staates unterliegen).48