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14.2 (Multi-)Nationale Einsätze mit Ermächtigung der Vereinten Nationen

1407. Der Sicherheitsrat der VN ist in der Praxis dazu übergegangen, die Mitgliedstaaten oder internationale Organisationen (z. B. NATO, EU) zur Durchführung friedenssichernder Maßnahmen auf der Grundlage der Kapitel VI oder VII der VN-Charta zu ermächtigen. Diese Einsätze mit Ermächtigung der VN sind von Einsätzen, welche die VN selbst in ihrer Kommandostruktur durchführen, zu unterscheiden.