3.2.7 Streitkräfte in VN-Missionen
332. Der Kombattantenstatus von Streitkräfteangehörigen wird nicht dadurch berührt, dass sie in internationalen bewaffneten Konflikten im Rahmen der VN eingesetzt werden.
332. Der Kombattantenstatus von Streitkräfteangehörigen wird nicht dadurch berührt, dass sie in internationalen bewaffneten Konflikten im Rahmen der VN eingesetzt werden.
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