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Article 222 - Privilegien

Canon 2760
Ein Privileg oder „Vorteil" ist ein gleichberechtigter sozialer Eigentumsanspruch, der Mitgliedern einer Rechtsgesellschaft durch Gunst, Geburt oder Bedingung gewährt wird.
Canon 2761
Im Gegensatz zum Rechtstitel kann ein Privileg oder Vorteil unter verschiedenen Umständen widerrufen oder ausgesetzt werden, auch wenn das Privileg bewusst als „Recht" bezeichnet wird.