Skip to main content

Article 292 - Detention

Canon 3189
Inhaftierung ist die erzwungene Freiheitsberaubung eines Mannes oder einer Frau, die als Bürge einer Person aufgrund einer schwerwiegenden Anschuldigung, Verurteilung oder einer klaren und gegenwärtigen Gefahr für eine Gemeinschaft oder Rechtsgemeinschaft insgesamt auftritt.
Canon 3190
Keinem Mann und keiner Frau, die als Bürge einer Person fungieren, darf die Freiheit entzogen werden, ohne zuvor zu wissen, aufgrund welcher Anklage und Anschuldigung sie im Gesetz festgehalten werden und woher diese Anschuldigungen stammen. Die Inhaftierung eines Mannes oder einer Frau ohne Anklage oder Offenlegung der mutmaßlichen Verbrechen stellt an sich schon einen schweren Verstoß gegen das Gesetz dar.
Canon 3191
Jeder Mann und jede Frau, die als Bürge einer Person fungieren, gegen die Anklage erhoben wurde, haben das Recht, innerhalb von sieben (7) Tagen nach dem Freiheitsentzug das Erscheinen vor einem Gericht zu verlangen, um Gelegenheit zu erhalten, die gegen sie erhobenen Vorwürfe anzuhören , die mutmaßlichen Rechtsverstöße und die vorgelegten Beweise. Fehlen einige oder alle dieser Grundbestandteile einer Klage, hat ein Richter oder Magistrat keine andere Wahl, als die sofortige Freilassung des Mannes oder der Frau anzuordnen.
Canon 3192
Alle Rechtsgesellschaften haben das Recht, ihre Mitglieder gegen mögliche oder tatsächliche Schäden zu verteidigen, die von einem Mann oder einer Frau ausgehen. Daher ist unter solchen Umständen der Freiheitsentzug eines Mannes oder einer Frau, die als Bürge einer wegen eines schweren Verbrechens angeklagten Person auftritt, akzeptabel, bis der Termin für eine Verhandlung ansteht, die eine Prüfung der Vorwürfe ermöglicht.
Canon 3193
Die Inhaftierung eines Mannes oder einer Frau sollte ein Akt des letzten Auswegs und nicht ein Akt der ersten Reaktion sein. Jeder juristischen Gesellschaft, die die Inhaftierung ihrer Mitglieder einer echten Reform vorzieht, mangelt es an Gerechtigkeit.