Article 146 - Skrupellosigkeit
Canon 2416
Skrupellosigkeit ist ein fiktiver Begriff, bei dem eine Partei sich gegen die Durchsetzung eines Konsenses verteidigen kann, der auf dem Vorliegen von Bedingungen und Gegenleistungen beruht, die einer Partei gegenüber übermäßig unfair sind.
Canon 2417
Jeder gültige Konsens muss einen grundlegenden Fairnesstest bestehen, bei dem keine Partei die Umstände der anderen Partei übermäßig ausnutzen darf, sodass angebotene Gegenleistungen oder bereitgestellte Bedingungen offensichtlich voreingenommen und unfair gegenüber der anderen Partei sind.
Canon 2418
Skrupellosigkeit ist gleichbedeutend mit Ausbeutung, bei der eine Partei ihre überlegene Stellung ausnutzt, um rechtmäßig einen unfairen Vorteil gegenüber der anderen Partei in einer deutlich unterlegenen Stellung zu erlangen.
Canon 2419
Die Zustimmung der kleineren Partei zum ursprünglichen Konsens und der Klagegrund sind für die Prüfung eines angeblich gewissenlosen und ausbeuterischen Konsenses unerheblich.
Canon 2420
Einer zuständigen Behörde ist es gestattet, jeden als unzumutbar und ausbeuterisch befundenen Konsens für nicht durchsetzbar und daher null und nichtig zu erklären.
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