Article 315 - Visitation
Canon 3301
Von einer Visitation spricht man, wenn ein Mann oder eine Frau in ihrer rechtmäßigen Eigenschaft als Generalwächter über ihren rechtlichen Namen und ihre Personen und als Generalvollstrecker über ihren Geist, Körper und Geist durch einen offiziellen Besuch oder einen außerordentlichen Besuch an einem römischen Gericht durch besondere Ankündigung oder außerordentliche Ankündigung teilnimmt, um dabei zu helfen Verwaltung aller ungelösten Kontroversen und Sicherstellung der Erfüllung aller Pflichten.
Canon 3302
Von einem offiziellen Besuch spricht man, wenn ein General Guardian oder Testamentsvollstrecker entweder auf Einladung oder durch besondere Ankündigung einen Ort besucht, an dem er sonst im normalen Verlauf der Ereignisse nicht teilnehmen würde. Ein Generalwächter und Generalvollstrecker besucht niemals freiwillig ein römisches Gericht, ohne zuvor sicherzustellen, dass sein offizieller Besuch ausdrücklich angekündigt wird.
Canon 3303
Bei einem außerordentlichen Besuch handelt es sich um den Fall, dass ein Generalvormund und ein Generalvollstrecker gezwungen werden, einen Ort aufzusuchen, an den er sonst im normalen Verlauf der Ereignisse nicht gehen würde.
Canon 3304
Wenn ein Generalvormund und Generalvollstrecker ein römisches Gericht besucht, wird in erster Linie jede Anstrengung unternommen, um sicherzustellen, dass der Gerichtsschreiber über eine offizielle Mitteilung in einer Form verfügt, die das römische Gericht als offizielle öffentliche Aufzeichnung ansehen kann und will, einschließlich aller die beigefügten Privatdokumente vollständig.
Canon 3305
Sollte der Gerichtsschreiber des Römischen Gerichts die offiziellen Dokumente des Generalvormunds und des Generalvollstreckers nicht anerkennen, kann er gezwungen sein, seine rechtmäßige Autorität durch einen Besuch bei der eigentlichen Anhörung geltend zu machen. Wenn dies der Fall ist, müssen der Generalvormund und der Generalvollstrecker zum frühestmöglichen Zeitpunkt die folgenden Punkte klarstellen:
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Dass ein öffentliches Gericht sofort einberufen wird, indem die Tatsache verkündet wird, bevor irgendetwas anderes gesagt wird; Und
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Dass sie der Generalwächter und Generalvollstrecker in dieser Angelegenheit sind und heute hierher kommen und ein echtes Interesse an der Verwaltung aller ungelösten Fragen haben, die das römische Gericht behandelt; Und
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Dass der Richter oder Magistrat mündlich als Beamter anerkannt wird, der zur Unterstützung da ist – in erster Linie um sicherzustellen, dass alle Pflichten erfüllt werden, dass etwaige Fehler korrigiert werden und dass die öffentlichen Aufzeichnungen die Fakten widerspiegeln; Und
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Dass dem Beamten und Treuhänder höflich befohlen wird, damit zu beginnen.
Canon 3306
Sollte der öffentliche Treuhänder und Beamte des Römischen Gerichts als Richter die Eröffnungserklärung des General Guardian und General Executor nicht anerkennen, muss unverzüglich geklärt werden, ob der betreffende Beamte als Guardian De Son Tort fungieren möchte und/oder oder Testamentsvollstrecker De Son Tort und wenn ja, lassen Sie die Akte diese Tatsache widerspiegeln, bevor es zu weiteren Verletzungen kommt.
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