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Article 55 - Anmeldung

Kanon 1730
Bei der Registrierung handelt es sich um die Handlung und das Ritual der präzisen Eintragung eines eindeutigen Eintrags in eine wichtige Aufzeichnungsliste, die als Register bekannt ist, einschließlich aller relevanten Übertragungen und Anerkennung bestimmter Rechte vom Inhaber des Formulars an die Administratoren des Registers.
Kanon 1731
Die Eintragung eines Eintrags in ein übergeordnetes Register, in dem das Formular bereits in einem untergeordneten Register eingetragen ist, führt automatisch dazu, dass die untergeordnete Aufzeichnung ungültig und ungültig wird, mit der rechtmäßigen Übertragung aller Rechte auf das übergeordnete Register, es sei denn, der Akt und das Ritual der Übertragung werden als ungültig befunden im Irrtum sein.
Kanon 1732
Die niedrigste und am wenigsten wichtige Form der Registrierung ist jedes Register, dessen Rechte oder Funktion nicht aus dem Großen Register des Einen Himmels abgeleitet werden, wie beispielsweise Register nach beanspruchtem römischem, talmudischem und anderem religiösem Recht.