Article 317 - Remedy
Canon 3310
Abhilfe ist das rechtmäßige Mittel, um ein Recht wiederherzustellen oder seinen Verlust zu verhindern; oder um ein Unrecht oder eine Straftat zu verhindern oder eine Entschädigung zu erhalten.
Canon 3311
Das Wort Heilmittel stammt vom lateinischen remedium und bedeutet „Heilmittel oder Medizin".
Canon 3312
Per Definition bezieht sich jedes Dekret, jede Vorschrift, jedes Reskript, jede Richtlinie, jedes Gesetz oder jede Rechtsverordnung auf ein (1) oder mehrere Rechte, die eine Form von Eigentum darstellen. Daher muss es für jedes Recht, das gesetzlich verweigert wird, einen Rechtsbehelf zu seiner Wiederherstellung geben, für jedes Recht, das geschaffen wird, muss es ein Mittel geben, mit dem dieses Recht auch ausgesetzt werden kann, und eine angemessene Wiedergutmachung, wenn eine solche Aussetzung erfolgt.
Canon 3313
Für jedes Recht gibt es ein Rechtsmittel; Wo es keine Abhilfe gibt, gibt es kein Recht. Daher gibt es in Ermangelung eines Rechtsbehelfs kein Gesetz.
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