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Article 169 - Körperlich

Canon 2521
Physische Beweise, auch als „echte Beweise" definiert, sind alle Formen oder Teile eines physischen Objekts, die dazu dienen, eine mit einem Argument verbundene Tatsache zu stützen oder zu widerlegen.
Canon 2522
Es gibt sechs (6) große Kategorien physischer Beweise: Objekt, Material, chemische, biologische, dokumentarische und digitale, nämlich:

  1. Bei Objekten handelt es sich um vollständige oder eigenständige Objekte, unabhängig davon, ob es sich um Instrumente, Schusswaffen, angetriebene oder nicht angetriebene Objekte, Kleidung usw. handelt; Und​
  2. Material sind Teile jeglichen Materials wie Fasern, Metall, Stein usw.; Und​
  3. Chemikalie ist Teil jeder chemischen Reaktion, Rückstand, Schießpulver, Fingerabdruckreaktion usw.; Und​
  4. Biologisch ist jede biologische Kultur, Probe, jedes Körperteil oder Ganze; Und​
  5. Dokumentarfilm sind alle gedruckten Dokumente; Und​
  6. Digital sind alle digitalen Dateien, Audio- und Videodateien, Transaktionen und Aufzeichnungen.​

Canon 2523
Die Gültigkeit und damit Zulässigkeit physischer Beweise, die für ein Argument relevant sind, hängt von drei Hauptqualitäten ab: Herkunft, Erhebungsmethode und Integrität, nämlich:

  1. Provenienz, die die Eigentumsgeschichte des Objekts und seine Aufbewahrungskette angibt; Und​
  2. Erhebungsmethode, die angibt, wie der Gegenstand/Beweis in den Besitz der Partei gelangt ist, die nun seine Einbeziehung als Beweismittel in das Argument anstrebt; Und​
  3. Integrität des Objekts/Beweises unter Ausschluss jeglicher Möglichkeit der Veränderung, Manipulation nach der Sammlung, Kontamination oder des Ausschlusses einer erheblichen Verschlechterung bis zur Unkenntlichkeit seit der Sammlung und Registrierung.​

Canon 2524
Die Provenienz von Beweismitteln, die die Eigentumsgeschichte des Objekts und seine Aufbewahrungskette angibt, ist eine wichtige Eigenschaft, die sich auf die Gültigkeit und damit Zulässigkeit physischer Beweise auswirkt. Daher müssen mehrere wesentliche Kriterien erfüllt sein, damit physische Beweise als gültige Beweise akzeptiert und zugelassen werden, nämlich:

  1. Dass die Beweise in keiner Weise betrügerisch hergestellt, positioniert, manipuliert oder verändert wurden; Und​
  2. Dass die Beweise nicht auf betrügerische Weise erlangt wurden.​

Canon 2525
Die Erhebungsmethode ist eine wesentliche Eigenschaft, die sich auf die Gültigkeit und damit Zulässigkeit physischer Beweise auswirkt. Daher müssen mehrere wesentliche Kriterien erfüllt sein, damit physische Beweise als gültige Beweise akzeptiert und zugelassen werden, nämlich:

  1. Dass das Datum der Beschaffung und Aufzeichnung der Beweise oder der betreffenden Handlung/des betreffenden Ereignisses die gesetzliche Höchstgrenze für Anklagen und/oder Klagen wegen einer solchen zivil- oder strafrechtlichen Straftat nicht überschreitet; Und​
  2. Dass die Sammlung und/oder Vorlage von Beweismitteln ordnungsgemäß in einem Beweisprotokoll aufgezeichnet und von einem Gerichtsschreiber unabhängig von formellen Ermittlern bezeugt wurde; Und​
  3. Dass die Beweise mit geeigneten forensischen Methoden gesammelt und ordnungsgemäß versiegelt und sicher aufbewahrt wurden.​

Canon 2526
Die Integrität des Objekts/Beweises ist die dritte wesentliche Eigenschaft, die die Gültigkeit und damit Zulässigkeit physischer Beweise beeinflusst. Daher gibt es mehrere wesentliche Kriterien für die Integrität der Aufbewahrung und den Schutz von Beweismitteln, nämlich:

  1. Dass alle angemessenen Anstrengungen unternommen wurden, um sicherzustellen, dass auf die Beweise nur im Rahmen des formellen Verfahrens, auf das sie sich beziehen, zugegriffen oder mit ihnen umgegangen wurde; Und​
  2. Dass seine Echtheit von einem formellen Sachverständigen geprüft werden kann, der entweder vom Staatsanwalt oder von der Verteidigung eines formellen Verfahrens hinzugezogen wird; Und​
  3. Dass es auf Antrag in einem förmlichen Verfahren vertreten werden kann; Und​
  4. Die forensischen Verfahren, mit denen Beweise gesammelt werden, müssen nachweisen können, dass sie bei ihrer Beschaffung und Verarbeitung nicht durch externe Quellen kontaminiert wurden, die möglicherweise für ihre Existenz verantwortlich sein könnten; Und​
  5. Alle forensisch gewonnenen Beweise müssen ordnungsgemäß aufgezeichnet werden und einer wissenschaftlichen/sachverständigen Aussage und einem Kreuzverhör unterzogen werden können.​

Canon 2527
Wenn der Angeklagte in einem Verfahren ein aktives Strafregister hat, sind physische Beweise aus früheren strafrechtlichen Verurteilungen, einschließlich der Einzelheiten und Umstände der früheren Verurteilung(en), automatisch zulässig.
Canon 2528
Wenn dieselben beiden Parteien zuvor an einem Zivilprozess (Prozess oder Anhörung) beteiligt waren, sind die physischen Beweise aus dem vorherigen Streit automatisch zulässig.