Article 221 - Rechte
Canon 2756
Rechte sind inhärente rechtliche oder gleichberechtigte Ansprüche auf soziales Eigentum, die den Mitgliedern einer juristischen Gesellschaft aufgrund ihres Rechtsstatus gewährt werden.
Canon 2757
Gesetzliche Rechte unterscheiden sich erheblich von gerechten Rechten, auch wenn beide lediglich als „Rechte" aufgeführt sind. Gleichberechtigte Rechte können lediglich „Vorteile" und „Privilegien" sein, die Mitgliedern einer Gesellschaft, einer juristischen Person oder einem Trust gewährt werden und von den Testamentsvollstreckern oder ihren ernannten Treuhändern nach Belieben ausgesetzt werden können.
Canon 2758
„Rechte" bezieht sich auch auf die Tradition und den Brauch in vielen Gesellschaften, dass Privilegien, die fälschlicherweise als „Rechte" dargestellt werden, nicht generell aufgehoben werden, um den Betrug vermeintlicher Rechte aufrechtzuerhalten.
Canon 2759
Im Common Law gibt es keine echten Rechte von Personen, sondern nur Privilegien.
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