Article 267 - Officium
Canon 3033
Als Officium bezeichnet man die vierthöchste Autoritätsebene innerhalb eines gültigen Rechtssystems. Die Macht des Officiums liegt im Amt des Administrators.
Canon 3034
Das Wort „Officium" kommt vom lateinischen „officium" und bedeutet „offizielle Pflicht und Dienst, Aufmerksamkeit für die Pflicht, zeremonielle Funktion und Pflicht".
Canon 3035
Die gesamte Autorität des Officiums liegt im Bund des Einen Himmels, auch bekannt als Pactum De Singularis Caelum, und den damit verbundenen gültigen Beamten in Übereinstimmung mit dem Willen des göttlichen Schöpfers und diesen Kanons.
No Comments