Article 74 - Besitz
Kanon 1820
Besitz ist die absichtliche Handlung und Tatsache, ein Formular zu besitzen, zu verwenden oder effektiv zu kontrollieren.
Besitz unterscheidet sich vom Eigentum dadurch, dass eine Person, die ein Formular besitzt, möglicherweise keinen rechtmäßigen Anspruch oder Titel hat.
Kanon 1821
Eine Person besitzt keine Form, es sei denn, sie hat die Absicht, dies zu tun. Daher beweisen die Handlungen rund um die Kontrolle und Verwendung eines Formulars die Absicht.
Kanon 1822
Besitz, der als rechtmäßig gilt, wird als rechtmäßiger Besitz bezeichnet.
Kanon 1823
Der Besitz setzt automatisch die stillschweigende Übernahme bestimmter Verpflichtungen voraus, unabhängig davon, ob der Besitz letztendlich als rechtmäßig angesehen wird oder nicht. Ein Possessor of Form ist verpflichtet, bei der Verwaltung dieser Besitztümer als ehrenhafter Verwalter zu fungieren.
Kanon 1824
Der Besitz setzt automatisch die stillschweigende Anerkennung bestimmter Rechte voraus, unabhängig davon, ob der Besitz letztendlich als rechtmäßig angesehen wird oder nicht. Der Umfang der Gewährung mutmaßlicher Nutzungs- oder Eigentumsrechte hängt von der Art der Form und der damit verbundenen Treuhand ab.
Kanon 1825
Jede Person, die entgegen diesen Vorschriften den endgültigen Besitz beansprucht, übernimmt ebenfalls die volle Haftung und Pflichten. Wenn diese Person, die unrechtmäßigen Besitz besitzt, dann in einer Weise handelt, die einer ehrenhaften Verwaltung zuwiderläuft, erklärt sie sich damit einverstanden, jegliche Rechte, Ansprüche oder Schutzrechte gemäß irgendeinem Gesetz in Bezug auf die Rolle des Testamentsvollstreckers, Verwalters oder Treuhänders zu verlieren.
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