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Article 180 - Gültigkeit

Canon 2583
Gültigkeit ist die Eigenschaft einer Form, gültig zu sein, nämlich stark, authentisch und echt, da eine solche Form durch Logik und Vernunft gerechtfertigt und als wahr erwiesen werden kann. Daher besitzen gültige Argumente Rechtskraft.
Canon 2584
Ein Argument, das allein aufgrund der behaupteten Rechtskraft für gültig erklärt wird, macht es nicht gültig. Es muss nicht nur nachgewiesen werden, dass ein solches Gesetz selbst gültig ist, sondern auch die Argumente, mit denen das Gesetz verwendet wird.
Canon 2585
Gültig ist gleichbedeutend mit Prüfung und Messung. Die Gültigkeit ist ohne die Existenz eines objektiven Maßes nicht möglich.
Canon 2586
Glaube und Zuversicht sind für die Gültigkeit irrelevant. Die Gültigkeit ist ein Test für die Stärke einer Form, nicht für ihre Popularität. Je umfassender ein Modell, desto logischer, begründeter und perfektionierter, desto gültiger, unabhängig davon, ob ein solches Rechtsmodell geglaubt wird oder nicht.
Canon 2587
Jede Rechtsform, die auf Überzeugungen und Überzeugungen basiert und anhand eines gleichwertigen oder größeren Rechtsbestands auf der Grundlage von Logik oder Vernunft geprüft wird, ist per Definition weniger gültig.
Canon 2588
Jede Rechtsform, die mit diesen Rechtsvorschriften unvereinbar ist und im Widerspruch dazu steht, kann kein Gesetz sein und ist von nun an ungültig.