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Article 226 - Mens Rea

Canon 2780
Mens Rea ist ein Grundprinzip des Rechts und ein notwendiges Element zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, wobei die Absicht des Angeklagten, wissentlich eine Straftat zu begehen, sowie Beweise für die Tat einer Straftat nachgewiesen werden müssen.
Canon 2781
Der Ausdruck „Mens Rea" kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „schuldiger Geist". Es leitet sich von der lateinischen Phrase und Maxime actus non facit reum nisi mens sit rea ab, was bedeutet: „Die Tat macht einen Menschen nicht schuldig, es sei denn, der Geist ist ebenfalls schuldig."
Canon 2782
Die Feststellung von Mens Rea erfolgt nach Schuld.