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Article 121 - Gewähren

Canon 2240
Ein Zuschuss ist eine bedingte Schenkung oder Übertragung von Eigentum oder Rechten mit Zustimmung oder Erlaubnis einer Behörde.
Canon 2241
Das Wort Grant ist eine im 9. Jahrhundert nach angelsächsischem Recht entstandene Schöpfung des lateinischen Wortes gratia, das „Gnade, Gunst, Freundlichkeit, Einfluss, Rücksichtnahme" bedeutet. Daher implizierte ein Zuschuss immer eine Gnade, einen Gefallen oder eine Freundlichkeit einer höheren Autorität gegenüber einer Person mit niedrigerer Autorität für die bedingte Nutzung von Eigentum oder Rechten.
Canon 2242
„Zuschuss" ist der korrekte Begriff, der in einer gültigen Urkunde verwendet wird, wenn es um die Erstübertragung von Immobilien geht. Ein weiteres Beispiel ist eine durch Patentbriefe unter dem großen Siegel eines Nachlasses bewiesene Handlung, bei der einem Begünstigten etwas von einem Generalvollstrecker gewährt wird.
Canon 2243
Eine durch eine schriftliche und gesiegelte Urkunde gewährte Erteilung ist unwiderruflich, es sei denn, eine ausdrückliche Widerrufsbefugnis ist vorbehalten.