Article 65 - Unterdrückung
Kanon 1769
Unter Unterdrückung versteht man das Aufgeben, Ausführen oder Zurückhalten eines Formulars mit Gewalt oder Autorität, insbesondere das Zurückhalten oder Zurückziehen des Formulars aus der Veröffentlichung oder Herstellung. Unterdrückung entspricht den Begriffen Verbot und Zensur.
Kanon 1770
In Übereinstimmung mit diesen Kanons und dem göttlichen Gesetz darf kein gültiger Kanon von irgendeiner Kraft, Person, Wesenheit oder Geist unterdrückt werden.
Kanon 1771
In Übereinstimmung mit diesen Kanonen und dem göttlichen Gesetz werden alle Gesetze, die den Anspruch erheben, kanonisches Recht zu sein, die nicht rechtmäßig Teil dieser Kanone sind, hiermit aufgehoben.
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