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Artikel 219 – Gerechtigkeit

Canon 2746
Gerechtigkeit ist die Gesamtheit der rechtmäßigen Nutzungsrechte und -pflichten, die durch die Gesetze im Einklang mit der Goldenen Rechtsregel definiert sind; und die Rechte und Pflichten, die mit der Verwaltung dieser Gesetze in gutem Glauben, gutem Gewissen und gutem Charakter verbunden sind.
Canon 2747
Das Wort ius oder ious bedeutete im alten Latein drei Dinge: „ein durch Herrschaft oder rechtmäßige Gewährung gewährtes Recht, das Instrument oder Gesetz oder die Gewährung, die es geschaffen hat, und die damit verbundenen Verpflichtungen oder Pflichten". Das Wort -us selbst ist eine verkürzte Version von usus und bedeutet „Vergnügen, Übung, Können, Erfahrung, Gebrauch, Brauch, Verkehr, Vertrautheit, Nutzen, Vorteil, Bedürfnis oder Notwendigkeit".
Canon 2748
Alle Personen gelten als unschuldig an einer angeblichen Kontroverse, bis ein ordnungsgemäßes Verfahren gemäß dem Gesetz zugestellt wurde und eine Haftung (Schuld) eindeutig festgestellt wurde.
Canon 2749
Damit der Gerechtigkeit Genüge getan werden kann, muss ein Urteil einen fairen Rechtsbehelf darstellen. Das Fehlen eines fairen Rechtsbehelfs bedeutet einen Mangel an Gerechtigkeit. Nur wenn zu Beginn eines Verfahrens die Zustimmung beider Parteien erteilt wird, kann ein fairer Rechtsbehelf ordnungsgemäß zugestellt werden.
Canon 2750
Wenn ein ordnungsgemäßes Verfahren missachtet wird, erleidet das Gesetz Schaden, da jede Person durch einen Angriff Schaden erleiden kann. Alle Gesetzeshüter sind verpflichtet, keine Maßnahmen zu ergreifen, die dem lebendigen Gesetz schaden.
Canon 2751
Definitionsgemäß kann es innerhalb eines minderwertigen römischen Gerichts niemals Gerechtigkeit geben oder ausgeübt werden, da es aufgrund seiner Konstruktion in der Regel nur dem Richter gestattet ist, die wahren Definitionen und Bedeutungen von Fiktionen zu verstehen, die im römischen Recht und im talmudischen Recht angewendet werden, während allen anderen absichtlich falsche Definitionen und Irreführung beigebracht werden Wissen.