Article 170 - Zeugnis
Canon 2529
Ein Zeugenbeweis ist eine Beweisform, die von einem Zeugen erlangt wird, der unter Eid oder Versicherung eine feierliche Aussage oder Tatsachenerklärung abgibt.
Canon 2530
Die Gültigkeit und damit Zulässigkeit von Zeugnissen, die für ein Argument relevant sind, hängt von vier Hauptqualitäten ab: Kompetenz, Integrität, Authentizität und Objektivität, nämlich:
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Kompetenz bedeutet, dass der Zeuge in der Lage ist, Fragen zu verstehen und ohne Einflussnahme wahrheitsgemäß zu antworten; Und
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Integrität ist der Kontext, dass dem Zeugen kein finanzieller Vorteil oder eine Belohnung für seine Aussage angeboten wurde und der Zeuge auch nicht bedroht oder genötigt wurde; Und
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Authentizität bedeutet, dass die Worte des Zeugen seine eigenen sind und dass ihm in keiner Weise von Dritten beigebracht wurde, was er sagen oder nicht sagen soll; Und
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Objektivität, dass die Antworten auf Fakten aus erster Hand und nicht auf Hörensagen beruhen.
Canon 2531
Sofern ein Zeuge nicht als Sachverständiger aussagt, ist die Aussage in Form von Meinungen oder Schlussfolgerungen im Allgemeinen auf solche Meinungen oder Schlussfolgerungen beschränkt, die rational auf den Wahrnehmungen des Zeugen basieren und für ein klares Verständnis der Aussage des Zeugen hilfreich sind.
Canon 2532
Ein Gerichtsbeamter darf vor Gericht keine Zeugenbeweise annehmen, es sei denn, er hat selbst zugestimmt und erklärt, dass er unter Eid handelt.
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