Article 8 - Knosis
Kanon 1444
Knosis ist ein fiktiver Begriff, der Vertrauen in oder Vertrauen in die Gültigkeit einer Eigenschaft oder Eigenschaft einer Form bedeutet, die auf Beweis, Vernunft oder Logik basiert; ohne die Notwendigkeit von Glauben oder Glauben. Wissen bedeutet daher im wahrsten Sinne des Wortes die Eigenschaft, Knosis (Gnosis) zu besitzen und zur Schau zu stellen.
Kanon 1445
„Sich selbst kennen" bedeutet nicht nur zu lernen, sondern auch die Fähigkeit zu unterscheiden, was ist und was nicht. Daher waren Knosis und wahres Wissen schon immer der Feind der Täuschung und derjenigen, die absichtlich in die Irre führten.
Kanon 1446
Da diese Kanons des göttlichen Gesetzes und des Naturgesetzes allein durch Beweise, Vernunft und Logik bewiesen werden, beruht die wahre Rechtsstaatlichkeit nur auf Knosis und wahrem Wissen, nicht auf Glauben oder Überzeugung.
Kanon 1447
Jede Definition, die versucht, die gegensätzlichen Konzepte „Glaube" oder „Belief" mit „Knosis" oder „Wissen" zu verbinden, ist absichtlich falsch und irreführend. Gemäß diesen Regeln wird jede solche Definition automatisch für null und nichtig erklärt.
Kanon 1448
Jede Definition, die versucht, eine negative Konnotation oder fehlerhafte Bedeutung von Knosis (Gnosis) zugunsten von „Glaube" und „Faith" zu implizieren, sind absichtlich falsche und irreführende Argumente. Gemäß diesen Canons wird jede solche Definition automatisch null und nichtig.
Kanon 1449
Wenn jemand in Bezug auf das Gesetz auf „Knosis", „Wahres Wissen" oder „Wissen" verweist, schreibt oder davon spricht, sind damit diese Kanons gemeint und keine anderen.
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