Article 81 - Immobilien
Kanon 1877
Unter Treue versteht man Loyalität und Treue gegenüber den Pflichten einer ehrenhaften Verwaltung, die mit Nutzungsrechten, auch Eigentum genannt, eingegangen werden.
Kanon 1878
Die Verpflichtung des Testamentsvollstreckers und seiner Treuhänder als Bürge ist mit dem Grundstück verbunden, daher beinhaltet die Nutzung des Grundstücks als Eigentum diese Verpflichtungen, die die Treuepflicht des Begünstigten als Eigentümer von Nutzungen (Eigentum) darstellen.
Kanon 1879
Der Umfang, in dem ein Testamentsvollstrecker oder Treuhänder beschließen kann, seine Verpflichtungen durch Urkunde und Titel in die Form einer Treue zu übertragen, liegt in der Entscheidung des Testamentsvollstreckers oder seiner Treuhänder, vorbehaltlich der Treuhandurkunde.
Kanon 1880
Sobald die Pflichten des Treuhänders durch eine Urkunde oder einen Titel auf einen Begünstigten übertragen werden, erklärt sich der Begünstigte damit einverstanden, als Eigentümer (der Nutzungen) und Bürge für einige oder alle der Verpflichtungen aus dieser Treue zu fungieren. Zu diesen Verpflichtungen können Forderungen wie die Zahlung von Miete, Steuern, Abgaben und anderen Abgaben gehören.
Kanon 1881
Wenn eine Person sich bereit erklärt, als Nutzungseigentümer und Bürgschaft für einige oder alle Verpflichtungen des Testamentsvollstreckers oder Treuhänders zu fungieren, sind der Testamentsvollstrecker und seine Treuhänder von jeglichen Bürgschafts- und Schadensersatzansprüchen befreit, es sei denn, die Person gibt ihre Rechte und Pflichten rechtmäßig auf In diesem Fall fallen alle Treuepflichten an den Treuhänder und alle Schulden und Verbindlichkeiten an den Testamentsvollstrecker zurück.
Kanon 1882
Das Versäumnis eines Nutzungseigentümers, seinen Pflichten im Rahmen der Treuepflicht nachzukommen, stellt in der Regel einen Verstoß gegen die Urkunde oder den Titel dar, der ihm das Eigentum gewährt. Daher haben ein Testamentsvollstrecker oder seine Treuhänder in der Regel das Recht, die Rückgabe aller damit verbundenen Immobilien und den Verzicht auf den Besitz jeglicher damit verbundener Objekte und Konzepte, die sich auf der Immobilie befinden, zu verlangen.
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