Article 178 - Abschluss
Canon 2574
Eine Schlussfolgerung, auch „Abzug" genannt, ist eine Form des Endes, Abschlusses, Ergebnisses oder einer Entscheidung, die durch Schlussfolgerung und die Anwendung von Logik und Argumentation abgeleitet wird. Eine Schlussfolgerung ist auch der dritte Satz eines Syllogismus, der aus zwei vorherigen Prämissen (Haupt- und Nebenprämissen) abgeleitet wird.
Canon 2575
Das Wort „Abschluss" leitet sich vom lateinischen Wort „concludo" ab und bedeutet „verschließen, einschließen, beenden, abrunden".
Canon 2576
Eine Form des Endes, Abschlusses, Ergebnisses oder einer Entscheidung, die nicht durch Schlussfolgerung und die Anwendung von Logik und Argumentation abgeleitet wird, kann nicht als gültige Schlussfolgerung definiert werden.
Canon 2577
Alle Rechtsstreitigkeiten müssen durch eine gültige Schlussfolgerung gelöst werden.
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