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Article 76 - Verwenden

Kanon 1838
Gebrauch ist ein Brauch oder eine Fähigkeit und der Einsatz eines Rechts für einen bestimmten Vorteil. Daher der alte Grundsatz „Right of Use". Das Nutzungsrecht ist gleichbedeutend mit Eigentum.
Kanon 1839
Die Nutzung eines Objekts oder Konzepts setzt den Besitz voraus. Die Fragen des rechtmäßigen Besitzes und Eigentums unterscheiden sich jedoch von der Nutzung.
Kanon 1840
Eine Person, die ein Formular über einen akzeptierten Zeitraum hinweg nicht nutzt, erklärt sich damit einverstanden, auf die von der kontinuierlichen Nutzung abhängigen Nutzungsrechte zu verzichten, soweit diese Rechte vor der Gewährung des Eigentums durch Urkunde oder Titel vereinbart wurden.
Kanon 1841
Eine Person, die den rechtmäßigen Besitz eines Formulars ergreift und es über einen akzeptierten Zeitraum nutzt, übernimmt die mit dieser Nutzung implizierten Nutzungsrechte, unabhängig davon, ob diese Rechte bereits durch eine Urkunde oder einen Titel formalisiert wurden oder nicht.