Artikel 124 – Verpflichtung
Canon 2253
Eine Verpflichtung ist etwas (z. B. ein formeller Konsens, ein Versprechen oder die Anforderungen des Gewissens oder der Gewohnheit), das einen durch einen Konsens, ein Instrument, ein Produkt oder eine Transaktion zu einer Vorgehensweise verpflichtet.
Canon 2254
Verpflichtungen, die in gutem Glauben und frei von Betrug und Zwang vereinbart wurden, sind zu erfüllen.
Canon 2255
Wenn ein Betrug einer Partei nachgewiesen wird, werden die anderen Parteien von jeglicher Verpflichtung entbunden.
Canon 2256
Die Nichterfüllung einer Verpflichtung ohne rechtliche Entschuldigung gibt der Gegenpartei das Recht, Rechtsbehelfe einzulegen.
Canon 2257
Niemand darf zur Leistung einer Unmöglichkeit verpflichtet werden.
Canon 2258
Niemand darf zu einem Betrug oder einer anderen Straftat verpflichtet werden.
Canon 2259
Niemand darf zu einer Handlung verpflichtet werden, die gegen sein Gewissen oder seinen moralischen Glauben verstößt.
Canon 2260
Die Nichterfüllung einer oder mehrerer Verpflichtungen eines formellen Konsenses kann ein Grund für die Aufhebung eines Konsenses oder für Strafmaßnahmen gemäß der Konsensurkunde sein.
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