Article 71 - Titel
Kanon 1803
Ein Titel ist sowohl eine gültige Eintragung oder Eintragung in das Vermögensregister eines Trusts als auch eine Bescheinigung oder Mitteilung zum Nachweis dieser Eintragung und damit des Anspruchs auf Eigentumsrechte. Das Wort „Titel" leitet sich vom lateinischen Wort „titulus" ab, das „Einschreibung, Etikett und Bekanntmachung (des Eintrags) in eine Tabulae" bedeutet, wobei das lateinische Wort „tabulae" wörtlich „Register" bedeutet. Am häufigsten wurde es im Zusammenhang mit einem Sklavenregister verwendet. Das lateinische Wort für einen Registrar ist „tabularius".
Kanon 1804
Die Entstehung des Titels erfolgt mit der gültigen Eintragung des beanspruchten Eigentums in das Vermögensregister des Trusts durch die Aufzeichnung eines Mindestsatzes an Informationen über das Eigentum, das nun auch als Vermögenswert definiert wird. Zu diesen Mindestinformationen gehören:
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Eine eindeutige Identifikationsnummer, auch eindeutige Registernummer genannt; Und
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Ein Name für die Immobilie; Und
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Der Tag der Eintragung in das Register; Und
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Der Geber/Anbieter des Vermögenswerts; Und
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Die Depotbank des Vermögenswerts; Und
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Der Wert des Vermögenswerts.
Kanon 1805
Im Vermögensregister eines Trusts können zwei Hauptformen des Eigentumstitels für dasselbe Eigentum existieren: der Rechtstitel und der Equitable Title.
Kanon 1806
Der Rechtstitel bezieht sich auf Eigentumsrechte, die normalerweise vom Treuhänder des Testamentsvollstreckers des Trusts gehalten werden.
Kanon 1807
Equitable Title bezieht sich auf die Nutzungsrechte, die in der Regel dem Begünstigten, Pächter oder Pächter des Eigentums des Trusts gehören. Während das Wort „Eigentümer" im Zusammenhang mit Equitable Title verwendet wird, bezieht es sich lediglich auf den Titel und nicht auf das Eigentum des Trusts.
Kanon 1808
Das Eigentum unterscheidet sich vom Eigentum, da es sich um ein Recht handelt, das normalerweise mit dem Eigentum einhergeht, aber nicht unbedingt als Beweis dafür ausreicht.
Kanon 1809
Der im Rahmen eines Nachlasses gebildete Titel enthält niemals Rechte an Immobilien, sondern lediglich Rechte an Immobilien, da selbst der erste Nachlass per Definition immer einem übergeordneten Trust gehören muss.
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