Article 270 - Executor
Canon 3046
Als Testamentsvollstrecker bezeichnet man die potenziell mächtigste Ebene und Quelle offizieller Macht innerhalb eines gültigen, auf Vertrauen basierenden Rechtssystems. Die Macht und Autorität des Amtes des Testamentsvollstreckers wird Dominium genannt.
Canon 3047
Das Wort Executor kommt vom lateinischen Wort exsecutor und bedeutet „jemand, der für sich selbst spricht, sein (ihr) eigener Befehlshaber und Manager ist". Das lateinische Wort selbst leitet sich von drei primären lateinischen Wörtern ab, die „aufgrund, durch oder in Übereinstimmung mit" bedeuten „, se bedeutet „sich selbst" und „cutis" bedeutet „Haut (Fleisch)".
Canon 3048
Per Definition wird ein Testamentsvollstrecker vom Gründer eines Trusts ernannt. Es gibt nur vier (4) gültige Methoden, nach denen ein Testamentsvollstrecker ernannt wird: durch den Erblasser, durch den Erblasser, durch die Urkunde oder durch den Tenor:
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Vom Grantor ist die Ernennung eines Testamentsvollstreckers durch den Grantor eines Trusts; oder
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Vom Erblasser liegt vor, wenn ein Testamentsvollstrecker durch direkte Benennung durch den Erblasser eines Testaments ernannt wird, um die Nachlässe der Verstorbenen bei der Ausführung des Willens eines testamentarischen Trusts zu verwalten und zu verwalten; oder
(iiii) Durch die Urkunde liegt die Ernennung eines Testamentsvollstreckers gemäß den Bedingungen einer Treuhandurkunde vor, beispielsweise durch die Gewährung der Ernennungsbefugnis an einen oder mehrere Begünstigte einer Gesellschaft, die über ein gültiges Rechts- und Wahlsystem verfügt; oder
(iv) Vom Tenor und traditionell als „zum Tenor" bezeichnet, liegt die Ernennung eines Testamentsvollstreckers vor, wenn keine klare Anweisung durch die Urkunde, den Erblasser oder den Erblasser vorliegt, und zwar auf der Grundlage einer (1) oder mehrerer Vermutungen, die sich, wenn sie sich als falsch erweisen, sofort auflösen etwaige mutmaßliche Befugnisse.
Canon 3049
Es gibt sechs (6) Haupttypen von Testamentsvollstreckern, basierend auf der Legitimität ihrer Autorität und der Art ihrer Ernennung:
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Der Executor Generalis, auch bekannt als „General Executor", ist die höchste Form des Executors mit vollständiger Autorität und Herrschaft über den Trust und seine Vermögenswerte. Es kann nur einen (1) Generalvollstrecker für einen Trust geben; Und
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Der Testamentsvollstrecker Ab Episcopo Constitutus, auch „Executor Dative" genannt, ist ein Testamentsvollstrecker, der von der kirchlichen Autorität ernannt wird, um den Nachlass eines Verstorbenen zu verwalten, der kein Testament hinterlassen hat (also ohne Testament gestorben ist); oder
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Der Testamentsvollstrecker Testamentarius, auch „Testamentarischer Testamentsvollstrecker" genannt, ist ein von einem Erblasser ernannter Testamentsvollstrecker; oder
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Der Executor Nominatum, auch einfach „Executor" genannt, ist ein Testamentsvollstrecker, der von einem Erblasser, Erblasser oder durch die Bedingungen der Urkunde ernannt wird; oder
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Testamentsvollstrecker Lucratus, auch „Executor" genannt, ist ein Testamentsvollstrecker, der die Vermögenswerte des Erblassers per Gesetz besitzt, basierend auf einer (1) oder mehreren Vermutungen aufgrund nicht beglichener Schulden, die eine Freigabe der Vermögenswerte nicht zulassen ein benannter Testamentsvollstrecker/Begünstigter; oder
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Der Testamentsvollstrecker De Son Tort, auch bekannt als „illegitimer Testamentsvollstrecker", ist eine Person, die sich wie ein Testamentsvollstrecker verhält, obwohl sie dazu nicht befugt ist.
Canon 3050
Das Wort „Executor" entspricht den Wörtern, Rängen und Positionen eines Monarchen, Kaisers, Anführers oder Staatsoberhaupts. Das Wort ist jedoch nicht gleichbedeutend mit erblicher oder lebenslanger Ernennung. Erbdiktatur ist ein Greuel allen zivilisierten Rechts und in allen Formen ausdrücklich verboten.
Canon 3051
Der alte Zweck und die Legitimität eines Testamentsvollstreckers bestand darin, während einer Krisen- oder Konfliktperiode vorübergehend die Macht und Autorität des Dominiums zu konzentrieren, um die Angelegenheiten der ihm anvertrauten Amtsträger, auch bekannt als „Treuhänder", zu lenken und zu verwalten.
Canon 3052
Mit dem Begriff „Zensur" wird die zweitstärkste potenziell mächtige Ebene und Quelle offizieller Macht innerhalb eines gültigen Rechtssystems bezeichnet. Die Macht und Autorität des Amtes der Zensur wird Visium genannt.
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