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Article 217 - Wissen

Canon 2737
Wissen ist die bewusste Kenntnis des Gesetzes, seiner wahren Definitionen, Anwendung, Prozesse, Geschichte, Zweck und Funktionen ohne Verwechslung mit falschen Informationen, die der Verschleierung der wichtigsten rechtlichen Bedeutung dienen. Die Rechtswissenschaft entspricht dem Konzept des Wissens.
Canon 2738
Wissen ist die sechste der sieben Tugenden des Gesetzes und leitet daraus die letzte Tugend des Gesetzes ab. Es zeichnet sich durch die Demonstration eines abgerundeten Intellekts, der Fähigkeit zur Unterscheidung und einer ausgeglichenen Veranlagung aus.
Canon 2739
Rechtskenntnisse, die von den als Anwaltskammern bekannten Zünften präsentiert werden, sind kein Wissen, sondern Unwissenheit über das Gesetz, da solche Wörterbücher, Gesetze, Fälle und Vorschriften auf vorsätzlichem Betrug, Verfälschung und Verschleierung beruhen.
Canon 2740
Ein Richter, Magistrat, Staatsanwalt oder Anwalt, der sich nur mit dem von der Anwaltskammer und ihren Verbündeten vorgelegten Recht auskennt, verfügt über keinerlei Rechtskenntnisse, sondern lediglich über Prozesse und absichtliche Verzerrungen, die darauf abzielen, Wissen zu verbergen.
Canon 2741
Unkenntnis des Gesetzes ist keine Entschuldigung für einen Gerichtsbeamten, da es eine feierliche Verpflichtung aller Gerichtsbeamten und nicht der Parteien vor dem Gericht ist, sich mit der Rechtsprechung und damit einem ordnungsgemäßen Gerichtsverfahren gut auszukennen.
Canon 2742
Jeder Anspruch, jedes Gesetz oder jeder Grundsatz, der darauf abzielt, die Wissenspflicht von den Beamten des Gerichts auf die Parteien vor dem Gericht zu verlagern, ist eine Absurdität und vorsätzliche Verfälschung des Gesetzes und daher null, nichtig und ohne Gültigkeit.
Canon 2743
Definitionsgemäß mangelt es bei jedem minderwertigen römischen Gericht oder Gericht, das nach talmudischem Recht arbeitet, in der Regel an Rechtskenntnissen, da beide Systeme absichtlich auf der Vermittlung falscher Informationen aller bis auf sehr wenige basieren und wahre Definitionen, Bedeutungen und Funktionen normalerweise nur diesen vorbehalten sind die Elite der Richterklasse.