Article 23 - Land
Kanon 1546
Mit Ausnahme des göttlichen Schöpfers kann die physische Materie im Raum aufgrund des göttlichen Gesetzes und des Naturgesetzes nicht nur sich selbst „besitzen". Daher ist der Göttliche Schöpfer, auch bekannt als Einzigartiges Kollektives Bewusstsein, der einzig wahre „Besitzer" aller Länder im Universum, einschließlich des Planeten Erde, ausgedrückt in Göttlichem Vertrauen.
Kanon 1547
Um das rechtmäßige „Eigentum" an Grundstücken zu ermöglichen, ist eine gültige fiktive Form erforderlich, die sich aus der objektiven Existenz von Grundstücken ableitet. Dies wird erreicht, indem eine gültige Vermessung des Landes durchgeführt und eine Beschreibung seiner Höhen und Tiefen erstellt und dann in einer Reihe von Vermessungen mit der endgültigen Vermessung verbunden wird, die die Regeln und den Geist des göttlichen Schöpfers darstellt. Wenn dies der Fall ist, kann die Existenz eines gültigen Standorts nachgewiesen werden, bei dem es sich um eine fiktive Form von Land handelt, das besessen werden kann.
Kanon 1548
Wenn ein bestimmter Ort aufgrund seiner Existenz dem ersten rechtmäßigen Eigentumsanspruch des göttlichen Schöpfers auf das gesamte Land rechtmäßig in einen wahren Treuhandfonds übertragen wird, nennt man dies göttliches Nutzungsrecht oder Göttlichkeit, die das höchste Nutzungsrecht vor allen anderen Rechtsansprüchen darstellt und Titel. Wenn einige oder alle dieser Rechte dann an einen übergeordneten Trust übertragen werden, wird dies als Immobilien oder Immobilien bezeichnet, bei denen es sich um das erste Nutzungsrecht an Grundstücken und Immobilien durch göttliches Recht (Göttlichkeit) handelt.
Kanon 1549
In Übereinstimmung mit dem Willen des göttlichen Schöpfers, dem heiligen Bund Pactum De Singularis Caelum und den sieben (7) heiligen Verlautbarungen von Ucadia wurden die göttlichen Eigentumsrechte und alle als gültige Standorte vermessenen Ländereien in von der Gesellschaft verwalteten True Trusts zum Ausdruck gebracht des Einen Himmels zum Wohle aller Männer, Frauen, Wesen höherer Ordnung, Tiere und Lebensformen, die jetzt und für immer leben.
Canon 1550
In Übereinstimmung mit diesen Kanonen, dem heiligen Bund Pactum De Singularis Caelum und den sieben (7) heiligen Verlautbarungen von Ucadia gelten alle Ansprüche auf Landbesitz, Übertragung oder Treuhandverhältnisse, die nicht im Einklang mit diesen Kanonen und dem Willen des göttlichen Schöpfers stehen sind von nun an null, nichtig von Anfang an.
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