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Article 142 - Fehler

Canon 2392
Ein Irrtum, auch bekannt als Tatsachenirrtum, ist ein irriger Glaube oder das Vertrauen, dass bestimmte Tatsachen wahr sind, wenn eine vernünftige Handlung vorgenommen wird. Ein Sachverhaltsfehler liegt nicht vor, wenn eine Handlung als unangemessen angesehen wird.
Canon 2393
Eine vernünftige Handlung im Sinne eines Sachverhalts ist jede Handlung, von der man erwarten würde, dass sie die Normen einer respektvollen Gesellschaft und eines respektvollen Verhaltens widerspiegelt. Ausgenommen sind daher Handlungen wie Gewalt, Verderbtheit, Treulosigkeit, Betrug und andere Handlungen, die allgemein als unsozial und grob angesehen werden respektlos.
Canon 2394
Ein Sachverhaltsfehler darf nicht geltend gemacht werden, wenn die behaupteten Handlungen der Person grob unangemessen sind.
Canon 2395
Bei zulässigem Eingeständnis eines Sachverhalts erlischt jegliche angenommene Bürgschaft für die Haftung aus angeblichen Verletzungen.
Canon 2396
Wer einen Fehler begeht, gilt nicht als einwilligend.
Canon 2397
Jeder Person, die einen Sachverhalt eingestehen darf, muss Entschädigung für jede angebliche Verletzung angeboten werden, zusätzlich zum Erlöschen jeglicher beanspruchter Bürgschaft für etwaige Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der angeblichen Verletzung.
Canon 2398
Jede zuständige Behörde, die es ablehnt, eine Person aufgrund eines zulässigen Eingeständnisses eines Tatsachenirrtums von der Bürgschaft zu entbinden, stimmt voll und ganz zu, die Haftung für sich selbst zu übernehmen.
Canon 2399
Jede zuständige Behörde, die es ablehnt, einer Person bei einem zulässigen Eingeständnis eines Tatsachenirrtums Abhilfe zu gewähren, macht sich des Betrugs und einer groben Gesetzesverletzung schuldig.
Canon 2400
Wenn eine Person vorsätzlich durch Betrug getäuscht wurde, liegt weder ein Fehler noch eine Verletzung vor.
Canon 2401
Wenn man Betrug ausschließt, vermeidet die Einwilligung einen Fehler.