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Article 136 - Wissen

Canon 2362
Eine Anerkennung ist eine Handlung oder Bescheinigung, durch die eine Person die Wahrheit bestimmter Tatsachen eines früheren damit in Zusammenhang stehenden Dokuments bestätigt, bekennt oder zugibt, einschließlich seiner Echtheit und seiner Ausführung als freiwillige Handlung oder Tat. Als Instrument ist die Anerkennung der Name des Zertifikats, das ordnungsgemäß von einem bevollmächtigten Beamten unterzeichnet und versiegelt wurde.
Canon 2363
Das Wort Acknowledgement stammt aus dem 16. Jahrhundert und stammt aus dem Lateinischen actus = „Tun, Handlung, besonders auf der Bühne", dem Altenglischen knowlechen = „zugeben" und dem Lateinischen mentis = „Geist, Gedanke, Absicht". Daher ist die ursprüngliche Etymologie der Anerkennung „die Handlung des Zulassens von Gedanken, Gedanken oder Absichten".
Canon 2364
Da eine echte Übertragungsurkunde nicht nur die Gültigkeit des in der Urkunde dargelegten Konsenses, sondern auch das Ereignis ihrer Unterzeichnung und Versiegelung beweisen muss, stellt die Perfektion einer Anerkennungsurkunde nach westlichem Recht die Perfektion einer Urkunde dar.