Article 295 - Civil
Canon 3205
Eine Zivilstreitigkeit ist eine Form der öffentlichen Auseinandersetzung gegen mindestens zwei (2) gegnerische Seiten über einen angeblichen Klagegrund und eine (1) oder mehrere Vermutungsfragen, bei der die Regierung nicht der Ankläger ist.
Canon 3206
Im Rahmen zivilrechtlicher Streitigkeiten gibt es im Wesentlichen drei (3) Klagegründe: Unrecht, Kriminalität und Anspruch:
Eine Zivilstreitigkeit ist eine Form der öffentlichen Auseinandersetzung gegen mindestens zwei (2) gegnerische Seiten über einen angeblichen Klagegrund und eine (1) oder mehrere Vermutungsfragen, bei der die Regierung nicht der Ankläger ist.
Canon 3206
Im Rahmen zivilrechtlicher Streitigkeiten gibt es im Wesentlichen drei (3) Klagegründe: Unrecht, Kriminalität und Anspruch:
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Ein Unrecht oder eine „deliktische Handlung" oder ein „gesetzlicher Klagegrund" ist das Vorliegen einer angeblichen Verletzung zivilrechtlicher Pflichten durch die angebliche Handlung(en) einer Person, die gegen die Normen oder Vorschriften des Gesetzes verstößt; Und
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Ein Verstoß oder „Vereinbarungsklagegrund" ist das Vorliegen einer angeblichen Verletzung vertraglicher Verpflichtungen und finanzieller Pflichten durch die angebliche Handlung(en) einer Person, die gegen die mutmaßlichen Vertragsbedingungen verstößt; Und
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Ein Anspruch oder „Billigkeitsklagegrund" ist das Bestehen eines angeblichen Rechts, das nicht anderweitig als Unrecht (unrechtmäßige Handlung) definiert wird, und bei dem eine Person in der Regel durch eine Klageschrift Anspruch auf finanzielle oder andere Entschädigung geltend macht.
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