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Article 10 - Vertrauen

Canon 1455
Vertrauen ist das Vertrauen in oder das Vertrauen darauf, dass eine Eigenschaft oder Eigenschaft einer Form wahr ist, basierend auf Gewohnheiten ohne Beweise oder Glauben. Vertrauen wird jetzt auch auf eine Form der Verwaltung und Übertragung von Rechten, Pflichten und Beziehungen angewendet.
Kanon 1456
Vertrauen hat nicht die gleiche Bedeutung wie Glaube. Vertrauen ist ein fiktiver Begriff, der nicht unbedingt die Notwendigkeit von Beweisen oder Glauben impliziert, um darauf vertrauen zu können, dass etwas wahr ist, wohingegen Glaube in seiner ursprünglichen fiktiven Bedeutung „Pflicht, sein Vertrauen in Gott zu erfüllen" bedeutet. . Um bestimmte fiktive, auf Glauben basierende Realitätsmodelle zu stärken, wurde die Definition von Vertrauen absichtlich falsch ausgelegt.
Kanon 1457
Da diese Kanons des göttlichen Gesetzes, des Naturgesetzes, des Erkenntnisgesetzes und des positiven Gesetzes den Beweis und die Existenz von Allen mit und ohne die Notwendigkeit eines Beweises beinhalten, kann man zu Recht schlussfolgern, dass diese Kanons „vollkommenes Vertrauen" darstellen.
Kanon 1458
Wenn jemand auf „Vertrauen", „wahres Vertrauen" oder „vollkommenes Vertrauen" verweist, darüber schreibt oder spricht, sind damit diese Grundsätze und keine anderen gemeint.