Article 34 - Globale juristische Person
Kanon 1628
Eine globale juristische Person wird in die „Great Roll of True Persons" eingetragen und eingetragen, die mit einem Global Trust verbunden ist, der im „Great Register and Public Record of One Heaven on Earth" registriert ist.
Kanon 1629
Da globale juristische Personen aus göttlichen Personen mit Gewissen und Leben gebildet werden, besitzen alle globalen juristischen Personen Rechtspersönlichkeit als Lebewesen mit Geist.
Canon 1630
Keine minderwertige juristische Person, die auch eine juristische Person ist und auch als Mortmanis oder „Toter Geist" bekannt ist, kann über einen lebendigen Geist höhere Gerichtsbarkeit haben. Daher darf keine untergeordnete römische juristische Person jemals eine höhere Gerichtsbarkeit über eine globale juristische Person haben.
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