Article 134 - Zeichen
Canon 2343
Ein Zeichen oder eine Unterschrift ist die Anbringung eines Namens, Wortes, Buchstabens oder eines anderen Erkennungsmerkmals einer juristischen Person an einem gültigen Dokument, um dessen Echtheit als Zeuge zu bezeugen oder seinen Inhalt durch Konsens zu bestätigen oder ihm als Bürgschaft für das eigene Dokument Geltung zu verschaffen Akt. Das Wort „Zeichen" und „Signatur" kommt vom lateinischen Wort signo/signatum und bedeutet „kennzeichnen, stempeln, drucken; ein Dokument versiegeln; Geld prägen oder prägen; beeindrucken, bezeichnen oder notieren".
Canon 2345
Die rechtmäßige Verwendung einer Unterschrift liegt vor, wenn der Mann oder die Frau, die die Unterschrift auf dem gültigen Dokument anbringt, auf nachweisbare Weise befugt ist, einen solchen Namen, ein solches Wort, einen solchen Buchstaben oder ein anderes Erkennungsmerkmal einer bestimmten juristischen Person anzubringen. Die Anbringung einer Unterschrift durch einen Mann oder eine Frau, die nicht über die entsprechende Befugnis für eine bestimmte juristische Person verfügt, macht eine solche Unterschrift von Anfang an ungültig.
Canon 2346
Grundsätzlich gibt es zwei Formen der Unterschrift durch den Testamentsvollstrecker oder den Treuhänder/Begünstigten:
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Die Unterschrift des Testamentsvollstreckers ist nach Brauch und Konvention nur der Vorname der juristischen Person, deren Testamentsvollstrecker er ist, und der Buchstabe R (einschließlich des Punkts) für das lateinische regnatum, was „König sein, herrschen, regieren, oberster Herr sein" bedeutet Ein Landgut"; Und
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Die Unterschrift des Treuhänders/Begünstigten erfolgt nach Brauch und Konvention entweder durch ein „X" oder den vollständigen Namen (Vor- und Nachname) in stilisierter Schrift.
Canon 2347
Wenn eine Unterschrift auf einem Dokument angebracht wird, dient sie nach Brauch und Zweck entweder dazu, dessen Echtheit zu bezeugen, bestimmte Rechte durch Vollstreckung zu gewähren oder als Bürge für den Inhalt des Dokuments gebunden zu sein:
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Ein Generalvollstrecker unterschreibt niemals in der Art eines Treuhänders/Begünstigten, es sei denn, er handelt in dieser Eigenschaft, und unterschreibt stets nur mit Vornamen und dem Buchstaben R, wenn es sich um eine Bewilligung, Urkunde oder Übertragung handelt. In allen anderen Fällen unterschreibt ein Testamentsvollstrecker niemals ein Dokument; Und
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Ein Treuhänder/Begünstigter unterschreibt seinen vollständigen Namen in der Art eines Treuhänders/Begünstigten, um die Echtheit eines Dokuments zu bezeugen oder die volle Haftung als Bürge für die Erfüllung seines Inhalts zu übernehmen.
Canon 2348
Wenn ein Mann oder eine Frau mit Gewalt gezwungen wird, ein Dokument zu unterschreiben, hat eine solche Unterschrift keine Rechtswirkung. Um dies klarzustellen, kann ein Mann oder eine Frau rechtmäßig einen von zwei Mechanismen wählen, um ihre Unterschrift physisch ungültig zu machen:
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Durch die Platzierung der Buchstaben V.C. An einer beliebigen Stelle in der Unterschrift bedeutet der Mann oder die Frau gewohnheitsmäßig den Grundsatz von Vi Coactus oder „unter Zwang" zu unterschreiben, wodurch das gesamte Dokument sofort ungültig wird; oder
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Wenn ein Mann oder eine Frau gewaltsam daran gehindert wird, deutlich zu machen, dass eine Unterschrift geleistet wird, kann ein Mann oder eine Frau die Auslassungspunkte „..." verwenden. irgendwo als Teil ihrer Unterschrift, um zu beweisen, dass sie V.C. unterzeichnen wollten. wurden aber anderweitig verhindert.
Canon 2349
Unabhängig davon, ob ein Mann oder eine Frau ein Dokument unterschrieben hat oder nicht, ist eine solche Unterschrift nichtig, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Unterschrift unter Vorspiegelung falscher Tatsachen, unter Zwang oder auf andere Weise erfolgt ist.
Canon 2350
Alle Dokumente im Zusammenhang mit der Verwaltung von Eigentum sowie der Übertragung von Eigentum, wie z. B. Urkunden, müssen ordnungsgemäß unterzeichnet und versiegelt sein.
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