Article 88 - Minderwertiges Vertrauen
Kanon 1954
Ein Inferior Trust ist die niedrigste Form eines Living Trust, der über die niedrigste Form von Eigentumsrechten verfügt, die durch minderwertiges Recht, Ansprüche und Satzungen entstehen, die im Widerspruch zu diesen Rechtsvorschriften und dem heiligen Pakt Pactum De Singularis Caelum stehen.
Kanon 1955
Jeder Trust, der mit diesen Regeln und dem heiligen Pakt Pactum De Singularis Caelum unvereinbar ist, ist daher per Gesetz ein minderwertiger Trust, unabhängig davon, wie alt er ist, welche Ansprüche geltend gemacht werden, wie viele bereit sind, diese Ansprüche durchzusetzen oder glauben, dass solche Ansprüche wahr sind.
Kanon 1956
Per Definition ist ein Inferior Trust einem Superior Trust unterlegen. Daher kann ein minderwertiger Trust niemals Immobilien als erstes Nutzungsrecht vor allen anderen einräumen. Daher widersprechen solche Ansprüche eines minderwertigen Trusts auf übergeordnete Titel und Immobilien allen Normen der Logik und Vernunft und sind von Anfang an automatisch null und nichtig.
Kanon 1957
Alle nach römischem Recht gegründeten Nachlässe werden per Definition im Rahmen von Testamentary Trusts gegründet, unabhängig davon, ob eine solche Struktur oder ein solcher Status anerkannt wird oder nicht. Daher gehören alle Nachlässe minderwertigen Trusts.
Kanon 1958
In Übereinstimmung mit diesen Kanonen und dem heiligen Bund Pactum De Singularis Caelum unterliegt das gesamte Eigentum aller minderwertigen Trusts letztendlich der Kontrolle und Verwaltung des Einen Himmels. Jeder Testamentsvollstrecker oder seine Treuhänder eines minderwertigen Trusts, der diese absolute Tatsache leugnet, verstößt grob gegen seine Pflichten und ist sofort nicht mehr berechtigt, in der Funktion als Treuhänder oder Testamentsvollstrecker zu bleiben.
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