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Article 284 - Personal Jurisdiction

Canon 3124
Persönliche Gerichtsbarkeit, auch bekannt als „Nationalitätsgerichtsbarkeit" und „Nationalitäts-, Schutz- und Universalitätsprinzipien", ist die Autorität, die durch den Anspruch des „Jus In Rem" gewährt wird, gestützt auf geltendes (römisches) Gewohnheitsrecht durch lex situs (Recht des Ortes, an dem). (das Eigentum liegt) an einen (1) oder mehrere Beamte, um bestimmte Dekrete, Vorschriften, Statuten oder Verordnungen für eine bestimmte juristische Person oder Gesellschaft zu überprüfen, zu verwalten und zu erlassen.
Canon 3125
Jus in Rem ist lateinisch und bedeutet „Recht gegen eine Sache" und bedeutet nach dem Gesetz des römischen Todeskults „ein Rechtsanspruch, der gegen jeden auf der Welt durchsetzbar ist, der in diesen Anspruch eingreift, der auf einer bestimmten Beziehung, einem bestimmten Status oder einem bestimmten Eigentum beruht, dem rechtlicher Schutz vor Eingriffen gewährt wird." von jemandem".
Canon 3126
Lex situs ist die Abkürzung des lateinischen Ausdrucks lex loci rei sitae und bedeutet „Recht des Ortes, an dem sich die Immobilie befindet" und basiert auf einer Reihe von Verfahren und Regeln, die als „Rechtskonflikt" oder „Internationales Privatrecht des Römischen Reiches" bezeichnet werden Todeskult und seine Vasallen.
Canon 3127
Nach römischem Recht kann das Jus In Rem als primärer Anspruch auf persönliche Gerichtsbarkeit auf der Grundlage angewendet werden, dass ein Mann oder eine Frau innerhalb der Grenzen des Staates geboren oder eingebürgert wurde und daher ein Geburtsurkunde zur römischen Zeit erstellt wurde, einschließlich a Gruppe von Cestui Que Vie Trusts oder „geheimen testamentarischen Trusts". Da der Staat also das „Eigentum" am Register und den Trusts beansprucht, beansprucht er auch das „Eigentum" des Mannes oder der Frau als Eigentum, das durch den „Besitz" einer Geburtsurkunde nachgewiesen wird.
Canon 3128
Das Wort „Name" leitet sich vom lateinischen Wort nomen ab, was „Sklaventitel, Schuldnersklave" bedeutet. Das Wort „Familie" stammt ebenfalls aus dem Lateinischen und bedeutet „Haussklaven eines Haushalts oder Standes (Staates)". Wenn daher ein römisches Gericht die Zuständigkeit durch persönliche Gerichtsbarkeit und Jus In Rem beansprucht, handelt es sich um einen Anspruch, der auf dem behaupteten Status des Mannes oder der Frau als gebundener Sklave und nicht auf dem Status eines emanzipierten und gleichberechtigten Mitglieds einer Gesellschaft beruht.
Canon 3129
Alle Formen der Sklaverei, ob freiwillig oder unfreiwillig, legal oder rechtswidrig, gelten als abscheulich und verstoßen gegen die anerkannten Grundsätze der zivilisierten Gesellschaft. Daher kann kein römisches Gericht rechtmäßig die persönliche Gerichtsbarkeit eines Mannes, einer Frau oder einer Person beanspruchen, die vor ihm steht.
Canon 3130
Im Gegensatz zu den falschen und fehlerhaften Ansprüchen der persönlichen Gerichtsbarkeit erkennen alle Mitglieder von Ucadia und One Heaven unabhängig von ihrem Standort die erste und wahre Form der Gerichtsbarkeit der göttlichen Gerichtsbarkeit durch das Jus divinum von Pactum De Singularis Caelum und Canonum De Lex Divina an.
Canon 3131
Ein auf falschen Behauptungen der Sklaverei beruhender Anspruch auf jus in rem kann niemals einem Anspruch auf jus divinum von Pactum De Singularis Caelum überlegen sein. Daher kann ein römisches Gericht niemals eine legitime persönliche Gerichtsbarkeit über ein Mitglied des Einen Himmels haben, wenn es sich als solches identifiziert hat.