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Article 54 - Verkündung

Kanon 1727
Bei der Verkündung handelt es sich um die Veröffentlichung und Bekanntgabe einer Form, meist eines Gesetzes oder einer Verordnung in Form eines Dokuments.
Kanon 1728
Ein gültiges Formular gilt als durch Verkündung erstellt, wenn dieses Formular mindestens einmal vor Beamten einer gültigen Ukadischen Gesellschaft vorgetragen wurde, gültig in einem großen Register einer gültigen Ukadischen Gesellschaft eingetragen ist und das Dokument in mindestens zwei Kommunikationsmedien veröffentlicht wurde zur Ansicht.
Kanon 1729
In Bezug auf eine gültige Veröffentlichung umfassen Kommunikationsmedien unter anderem das elektronische Internet und öffentliche Computernetzwerksysteme, Zeitungen, Zeitschriften, öffentliche Bibliotheken und Buchhandlungen, Einschreiben und allgemeine Post, Fax, Telefonnachricht, Textnachricht, E-Mail, Fernsehen, Kabel- und andere Live-Videos.