Article 200 - Prolog
Canon 2677
Prolog oder „Prolokution" ist die dritte von sieben (7) Arten der Rhetorik. Es handelt sich um eine Redeform, die als Einleitung zu einer längeren formellen Redeveranstaltung charakterisiert ist.
Canon 2678
Das Wort Prolog kommt vom altgriechischen Wort npoÄOYO^ (Prologe), was „Rede oder Abschnitt (des Theaterstücks/Dramas) bedeutet, der als Einleitung verwendet wird", und wiederum leitet sich von zwei (2) Wörtern des Altgriechischen ab: npo (pro), was „vor" und bedeutet äoyo^ (logos) bedeutet „Rede, Rede, Diskurs".
Canon 2679
Das Wort Prolokution hat seinen Ursprung im lateinischen Wort proloquor und bedeutet „Einleitungsrede, sich (vorher) äußern".
Canon 2680
In Sachen Drama wird der Prolog als wesentliches Element angesehen, um dem Publikum die Hauptfiguren, die Anfänge der Handlung und alle anderen Fakten vorzustellen, die für das Verständnis des folgenden Dramas als notwendig erachtet werden.
Canon 2681
Im Gesetz ist der Prolog in der Regel dem Staatsanwalt vorbehalten, der ihn an das Gericht richtet.
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