Article 320 - Penitence
Canon 3328
Unter Buße versteht man die Durchsetzung von Strafmaßnahmen gegen eine Person, die nach ihrer rechtmäßigen Verurteilung wegen eines oder mehrerer Verbrechen weder Reue noch die Bereitschaft zeigt, ihren Charakter zu ändern.
Buße ist eine von nur zwei Formen gültiger Strafe, die andere ist die Absolution.
Canon 3329
Wenn ein Täter nicht bereit ist, bei der ersten Anhörung der gegen ihn erhobenen Anklage frühzeitig Reue zu zeigen und anschließend nach Abschluss eines Prozesses oder einer Strafverhandlung für die besagte Anklage für schuldig befunden wird, dann soll er dies tun haftbar für die als Buße bezeichnete Strafe gemäß den Artikeln dieses Kodex.
Canon 3330
Wenn ein Täter bei seiner Vorverhandlung nicht zu jedem einzelnen ihm vorgebrachten Anklagepunkt ein Schuldeingeständnis abgibt, hat er automatisch keinen Anspruch auf Absolution, unabhängig von einer späteren Änderung seines Plädoyers oder einer Reuebekundung.
Canon 3331
Im Gegensatz zu einem Mann oder einer Frau, die ihre Schuld frühzeitig eingestanden und Reformbereitschaft gezeigt haben, weist ein Mann oder eine Frau, die sich weigert, die Schuld einzugestehen, automatisch darauf hin, dass eine Zwangsmaßnahme für einige Zeit „gegen ihren Willen" angewendet werden muss.
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