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Article 73 - Occupation

Kanon 1816
Besetzung ist der Rechtsakt der Registrierung von Besitz und/oder Ansprüchen, durch den dann der rechtmäßige Besitz festgestellt wird.
Kanon 1817
Eine Person kann keinen Ort besetzen, wenn sie nicht die Absicht hat, dort zu sein oder ihn besuchen zu wollen. Der Nachweis der Berufsabsicht ist die Vorlage eines gültigen Anspruchs.
Kanon 1818
Ein gewaltsam besetzter Ort gewährt dem Besatzer weder Rechte noch Pflichten.
Kanon 1819
Die Besetzung impliziert keine Eigentumsrechte, es sei denn, sie erfolgt friedlich und geht mit einem gültigen Anspruch einher.