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Artikel 301 – Hinrichtung

Canon 3236
Die Ausführung ist der formelle Akt der Umsetzung einer Anweisung, Entscheidung oder Richtlinie, die von einem Testamentsvollstrecker oder seinem Beauftragten („Bevollmächtigten") in Bezug auf die Verwaltung eines Trusts unter seiner Gerichtsbarkeit erlassen wurde.
Canon 3237
Das Wort „Ausführung" kommt vom lateinischen Wort „excutio" und bedeutet „untersuchen, überprüfen oder inspizieren; ausschütteln oder abschütteln; ausschlagen, vertreiben, wegwerfen oder verbannen". Das lateinische Wort selbst leitet sich von zwei primären lateinischen Wörtern ab, ex mit der Bedeutung „aufgrund, durch oder in Übereinstimmung mit" und „cutis" mit der Bedeutung „Haut (Fleisch)". Daher sind excutio die Handlungen des Testamentsvollstreckers, der der „Vollstrecker" ist.
Canon 3238
In Streitangelegenheiten bedeutet die Umsetzung des Gesetzes die Umsetzung der Richtlinien („Statuten") der Gesellschaft bezüglich der Verwaltung solcher Streitangelegenheiten, einschließlich der Ernennung eines Vertreters, der über legitime Vollstreckungsbefugnisse verfügt, um über die Angelegenheit zu entscheiden und eine Entscheidung zu treffen .
Canon 3239
In Vertragsangelegenheiten bedeutet die Ausführung des Gesetzes die Umsetzung einer Anweisung oder Entscheidung eines Testamentsvollstreckers oder seines Beauftragten („Bevollmächtigten") bezüglich der Verwaltung eines Trusts unter seiner Gerichtsbarkeit, der alle Parteien zustimmen und daher ein verbindliches Urteil fällen und Zustimmung.
Canon 3240
Nur ein rechtmäßiger Testamentsvollstrecker oder sein ordnungsgemäß ernannter Bevollmächtigter („Bevollmächtigter") darf Anweisungen, Entscheidungen oder Richtlinien bezüglich der Verwaltung eines Trusts in seinem Zuständigkeitsbereich ausführen. Jede Partei, die versucht, solchen Befehlen zu widersprechen, ist kriegerisch, inkompetent oder betrügerisch (executor de son tort).
Canon 3241
Bei der Ausführung von Gesetzen gibt es seit den Zeiten der antiken Zivilisation ein formelles Verfahren, bei dem ein entsprechend konstituiertes Forum zur Prüfung jeglicher Kontroversen eingerichtet wird und der Testamentsvollstrecker oder ein ordnungsgemäß ernannter Vertreter die Angelegenheit nach klaren und klaren Grundsätzen entscheidet definierte Richtlinien.